Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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Beförderungen.

Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  die  Sekond-Lieutenants,
Eduard  Ogkar  Schmidot  und  Friedrich  Gustav  von  Tümpling  allhier,  zu
Premier-Lieutenants  ernannt,  sodann  dem  Licentiaten,  Johann  Daniel
Küuhn  zu  Stadtbürgel,  den  Charakter  als  Rath  und  den  am  Erbgroßherzoglichen
Hoft  angestellten  Chirurgen  Johann  Gottlieb  Hergt,  den  Charakter  ald  Hof-Chirurg,
  ferner  dein  der  Bergwerkewiss  enschaft  Beflissenen)  Carl  August
Steiner,  die  1ste  Kastellan-Stelle  im  hiesigen  Residenz-Schlosse  sowie  die
Schloßvoigts-Stelle  zu  Belvedere  dem  Hof-Laquai  am  Erbgrohherzoglichen
Hofe,  Christian  Schmalstich,  und  dem  Beutlermeister,  Johann  Friedrich  Christian
  Hertel  d.  j.  hieselbst,  das  Prädikat  als  Hofbeutler  verliehen,  endlich
den  Hof-Laquai  am  Erbgroßherzoglichen  Hofe,  Johann  Ludwig  Pichner,  zum
Kammer-aquai  und  den  Stallbedienten  Johann  Heinrich  Apold  zum
Hof-Heiduck  in  Gnaden  ernannt,  laut  höchster  Patente,  Dekrete  und  Reskripte
  v.  26.  September,  3.  und  6.  b.  M

Demnaächst  haben  Nlerhöchstdiefesben  den  Garnison  =  Kollaborator,  Ernst
Türck  hieselbst,  zum  Hof-Kollaborator  allhier  und  den  Kamdidaten  der
Theologie,  Ferdinand  Kapp,  zum  Pfarrer  zu  Thränik  unter'n  5.  u.  8.  v.
M.  anadigst  bestatiget.

Bekanntmachungen.

I.  Nachdem  Se.  Königliche  Hobeit,  der  Großberzog,  dem  Antrage  des  Landtages
  auf  Cnsührung  einer  Abgabe  zu  den  Ort-Urmenkassen  von  jeder,  im  Käfig
gehaltenen  Nachtigall,  höchste  Genehmigung  ertheilt  und  uns  gucddigst.  befehliget  haben,
  eine  Bekanntmachung  wegen  dieser  Abgabe  zu  erlassen  und  wegen  Erhebung
derselben  die  nöthigen  Anordnungen  überall  zu  treffen:  so  machen  wir  deöhalb  Folgendes
  zur  allgemeinen  Nachachtung  bekannt.

1.

Mit  dem  Jahre  1827  anfangend  ist  von  jeder,  im  Käfig  gehaltenen  Nachtigall,
  die  sogenannten  Sprosser  mit  eingeschlossen,  eine  Abgabe  von  sechs  Thalern
  Dar.  zur  Armenkasse  des  Ortes  jährlich  DPraenumerando  zu  entricheen.

2.
Wer  bereits  eine  Nachtigall  (oder  einen  Sprosser)  im  Kafig  bält,  ist  verpflich-