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Tarif
für die Steueransäbe und Kosten bey Ausfertigung von Handels= und Gewerbsscheinen.
1.
Die Handels= und Gewerbösteuer I. Klasse besteht in
10 thlru. — gr. Kass egeld fuͤr den ganzen Umfang des Großherzogthumes,
8 — für den Umfang des Weimarischen Regierungsbezirkes,
4 — .= - fuͤr den Umfang des Eisenachischen Regierungsbezirkes,
- fuͤr den Neustaͤdtischen Kreis,
1. 12 - für jeden der Amtöbezirke
a) Allstädt mie Oldisleben,
b) Ilmenau und
I) Lichtenberg.
Diesen Steuersähen unterliegt jeder Reisende eines auswärtigen Hanbelshauses,
er sey Theilhaber oder Diener desselben und der Gewerbsbetrieb bestehe, worin
or wolle.
2.
Die Handels= und Gewerbssteuer II. Klasse beträgt:
6 thlr. 16 gr. für das ganze Großherzogthum,
- 8 für den Weimarischen Regierungöbezirk,
für den Eisenachischen Regierungobezirk,
für den Neustädtischen Kreis,
für jeden der Amtöbezirke
a) Allstädt mit Oldisleben,
b) Ilmenau und
C) Lichtenberg.
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Diese Ansäze haben alle dicjenigen Ausländer zu entrichten, welche auf andere
Weise Handel und Gewerbe irgend einer Art betreiben, oder Seltenheiten und
Geschicklichkeiten von einiger Bedeutung zeigen.