Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

286
Tarif

für  die  Steueransäbe  und  Kosten  bey  Ausfertigung  von  Handels=  und  Gewerbsscheinen.

1.

Die  Handels=  und  Gewerbösteuer  I.  Klasse  besteht  in
10  thlru.  —  gr.  Kass  egeld  fuͤr  den  ganzen  Umfang  des  Großherzogthumes,
8  —  für  den  Umfang  des  Weimarischen  Regierungsbezirkes,



4  —  .=  -  fuͤr  den  Umfang  des  Eisenachischen  Regierungsbezirkes,


-  fuͤr  den  Neustaͤdtischen  Kreis,

1.  12  -  für  jeden  der  Amtöbezirke

a)  Allstädt  mie  Oldisleben,
b)  Ilmenau  und
I)  Lichtenberg.

Diesen  Steuersähen  unterliegt  jeder  Reisende  eines  auswärtigen  Hanbelshauses,
er  sey  Theilhaber  oder  Diener  desselben  und  der  Gewerbsbetrieb  bestehe,  worin

or  wolle.
2.
Die  Handels=  und  Gewerbssteuer  II.  Klasse  beträgt:
6  thlr.  16  gr.  für  das  ganze  Großherzogthum,

-  8  für  den  Weimarischen  Regierungöbezirk,
für  den  Eisenachischen  Regierungobezirk,
für  den  Neustädtischen  Kreis,
für  jeden  der  Amtöbezirke

a)  Allstädt  mit  Oldisleben,

b)  Ilmenau  und

C)  Lichtenberg.

16

u  u  nUn

—  %  #
u  u

Diese  Ansäze  haben  alle  dicjenigen  Ausländer  zu  entrichten,  welche  auf  andere
Weise  Handel  und  Gewerbe  irgend  einer  Art  betreiben,  oder  Seltenheiten  und
Geschicklichkeiten  von  einiger  Bedeutung  zeigen.