Full text : Wehr-Katechismus.

Soldat.  77

II.  Diese  derart  gualificirten  Freiwilligen  verrichten  sodann
  Unteroffiziersdienste  und  sind  namentlich  mit  der  Führung
von  Corporalschaften,  Wachtcommando's,  Patrouillen  rc.  zu  beauftragen
  und  schließlich  zum  Exerciren  und  Führen  eines  Zuges
zu  verwenden.

III.  Auch  während  dieser  zweiten  Hälfte  der  Dienstzeit
bleiben  die  Freiwilligen  unter  der  Aufsicht  der  Instruktions-Offiziere,
  die  ihnen  in  dieser  Periode  Unterricht  über  die  Pflichten
des  Unteroffiziers  und  Offiziers  in  allen  Dienstverhältnissen,  sowie
über  die  besonderen  Standesverhältnisse  des  Offiziers  ertheilen.
425.  Es  kann  vorkommen,  daß  Freiwillige  den  Erwartungen
  nicht  entsprechen;  müssen  diese  dennoch  als  einjährige

Freiwillige  behandelt  werdenf

Nein,  Freiwillige,  welche  sich  im  Dienste  vernachlässigen
und  denen  das  Bestreben,  sich  militärisch  auszubilden,  mangelt,
so  daß  sie  sich  deßhalb  oder  wegen  Disciplinarübertretungen  2c.
nach  dem  halbjährigen  Dienste  nicht  zur  Verrichtung  von  Unteroffiziersdiensten
  eignen,  oder  sich  nach  ihrer  Beförderung  so  mangelhaft
  aufführen,  daß  sie  nicht  zur  Schlußprüfung  zugelassen
werden  können,  sind  gleich  den  übrigen  Soldaten  zum  Dienste
heranzuziehen.  ·

426.  Haben  die  ein  jährigen  Freiwilligen  Anspruch  auf  besondere
  Berücksichtigung  in  Bezug  auf  ihren  Dienst!

I.  Denjenigen  Freiwilligen,  welche  in  Anbetracht  ihres  Bildungsgrades
  den  an  sie  zu  stellenden  höheren  Anforderungen  entsprechen,
  ist  jede  mit  dem  dienstlichen  Interesse  vereinbarliche
Rücksicht  zu  gewähren.

II.  Die  militärische  Ausbildung  derselben  muß  zwar  während
  ihrcr  Dienstzeit  als  Hauptsache  angesehen  werden;  wo  sich
jedoch  Zeit  und  Gelegenheit  findet,  freie  Stunden  ihrer  anderweitigen
  Bildung  zu  widmen,  soll  dieß  von  den  treffenden  Commandanten
  und  Instruktions  -Offizieren  Berücksichtigung  finden
und  zugelassen  werden.

2.  Auster  Diensft.
427.  Genießen  dieselben  außer  Dienst  besondere  Vergünstigung!


I.  Den  Freiwilligen,  welche  in  Anbetracht  ihres  Bildungsgrades
  den  an  sie  zu  stellenden  höheren  Anforderungen  entsprechen,