Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

JInhalt. 
Seite des Nr. d 
etegierungs, Frkakg., 
Blattes. lmachung. 
  
Begraben der Verstorbenen. Es sell in der Regel an dem Orte des 
Hinscheidens und von dem Geisilichen derjenigen Konfesston geschehen, 
zu welcher sich der Verstorbene bekannte. . 
Besic-Prozeß — Beantwortung der Frage, ob im summarsschen 
Besit Mrose die Sehter des Besibes zu berücksichtigen sind?: Pa- 
tent vom 22. May 
185. Xll. 
  
11 . . . . 
Bothen wkful zirin Behörden. Geset daruͤber vom 24. 
May 1820 
72 
Sarndsaen — Gesebücher Verordnung vom 21. Waͤrz 1620 im 
Betreff der gegen die häusigen Brandschäden zu ergreifenden Maaß- 
regeln. 
Brand= Versicheru ngsanstali des Großherzogthumeb. Gesel über 
dieselbe gegen die aus dem Brande der- Gebtuoe eniste henden Schaͤden, 
vom 28. August 1 . 
C. 
Cessionen — Gesetz * Abschaffung einiger Berordnungen uͤber 
Cessionen vom 6. May 
Chirurgische Prar.e 80 Ertheilung derselben an einige Chi- 
rurgen betreffend. . . . . . . . . 
9— 1. — 
103 227 
190—224 
  
  
Civil-Verdienst-Medaillen — Grohherzogl. — deren Verleihung 
  
D. 
Depositen = Gelder — Einsendung gerichtlicher zur Haupe-Lanb= 
schaftskasse — Bekanntmachung wegen deren Annahme, Verzinsung 
und Rückzahlung nebst Bestimmung der Münzsorten mit Hinsicht auf 
§. 9 des Depositen= Gesetzes vom 14. May 1621 erat. S. 529 
bis 536 des Regier. Bl. v. J. 1821) 
Dienstentlassungen. . 
Dotal-Vermoͤgen einer Ehe fra — Die Einwilligung dieser in 
die von dem Ehemanne geschehende ’chebun, oder Empfangnahme 
der zu dem Dotal-oder Paraphernal -Vermäögen derseiben gehöri= 
gen Hauptstämme rc. muß zu völliger Befreyung des Schuldners auf 
glaubhafte Weise dargethan werden — Patent vom 22, Nay 1826. 
E. 
  
39. — 
ö 101 V. II. 
VI. 
3. 21 m — 
a 179. 10901.— 
247. 2560 — 
186. XIV. 
191. — 
387. — 
— 
40. 41. — 
  
  
  
Ediktalien. Gesetz uͤber die Bekanntmachung hersiben vom 7. ay 1826. 
Eidesmündigkeit. Gesetz darüber vom 7. . 
  
 
	        
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