Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

JInhalt.

Seite  des  Nr.  d
etegierungs,  Frkakg.,
Blattes.  lmachung.

 

Begraben  der  Verstorbenen.  Es  sell  in  der  Regel  an  dem  Orte  des
Hinscheidens  und  von  dem  Geisilichen  derjenigen  Konfesston  geschehen,
zu  welcher  sich  der  Verstorbene  bekannte.  .

Besic-Prozeß  —  Beantwortung  der  Frage,  ob  im  summarsschen
Besit  Mrose  die  Sehter  des  Besibes  zu  berücksichtigen  sind?:  Patent
  vom  22.  May

185.  Xll.

 

11  .  .  .  .
Bothen  wkful  zirin  Behörden.  Geset  daruͤber  vom  24.
May  1820

72
Sarndsaen  —  Gesebücher  Verordnung  vom  21.  Waͤrz  1620  im

Betreff  der  gegen  die  häusigen  Brandschäden  zu  ergreifenden  Maaßregeln.


Brand=  Versicheru  ngsanstali  des  Großherzogthumeb.  Gesel  über
dieselbe  gegen  die  aus  dem  Brande  der-  Gebtuoe  eniste  henden  Schaͤden,
vom  28.  August  1  .

C.

Cessionen  —  Gesetz  *  Abschaffung  einiger  Berordnungen  uͤber
Cessionen  vom  6.  May

Chirurgische  Prar.e  80  Ertheilung  derselben  an  einige  Chirurgen
  betreffend.  .  .  .  .  .  .  .  .

9—  1.  —

103  227
190—224

 

 

Civil-Verdienst-Medaillen  —  Grohherzogl.  —  deren  Verleihung

 

D.

Depositen  =  Gelder  —  Einsendung  gerichtlicher  zur  Haupe-Lanbschaftskasse
  —  Bekanntmachung  wegen  deren  Annahme,  Verzinsung
und  Rückzahlung  nebst  Bestimmung  der  Münzsorten  mit  Hinsicht  auf
§.  9  des  Depositen=  Gesetzes  vom  14.  May  1621  erat.  S.  529
bis  536  des  Regier.  Bl.  v.  J.  1821)

Dienstentlassungen.  .

Dotal-Vermoͤgen  einer  Ehe  fra  —  Die  Einwilligung  dieser  in
die  von  dem  Ehemanne  geschehende  ’chebun,  oder  Empfangnahme
der  zu  dem  Dotal-oder  Paraphernal  -Vermäögen  derseiben  gehörigen
  Hauptstämme  rc.  muß  zu  völliger  Befreyung  des  Schuldners  auf
glaubhafte  Weise  dargethan  werden  —  Patent  vom  22,  Nay  1826.

E.

 

39.  —
ö  101  V.  II.
VI.

3.  21  m  —

a  179.  10901.—
247.  2560  —
186.  XIV.
191.  —
387.  —
—
40.  41.  —

 

 

 

Ediktalien.  Gesetz  uͤber  die  Bekanntmachung  hersiben  vom  7.  ay  1826.
Eidesmündigkeit.  Gesetz  darüber  vom  7.  .