Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

Seste des 
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Nr. der 
  
Inhalt. gierung 
Blattes. 
machung. 
  
Eingaben der Unterbehörden und Privat : Personen bey den Mili- 
tär Gerichten sollen auf der Aufschrift die Bezeichnung „Clvil= 
Sache“ oder „Untersuchungs-Sache“ entlee. . . 246. 
Erlasse an die Militaͤr / Gerichte. Siehe Eingaben 
Erwerbb= und Konsens = Urkunden — Befehle zu möglichst 
schneller Aueertigung ur und Besthigung derselben von Seiten der Ge- 
richtsstelle en. o v 188. 
F. 
Familien = Fideikommiß — Palent über die Ersrderuist= zur Ver- 
Anderung oder Aufhebung eines solchen, vom 22. May 1826. 36. 
Feuersbrünste. Geseh zur Sichrung gegen dieselben vom 28. May 1826.85— 93, 
Fristen im Prozeß= Verfahr 
See Prozeß-Verfahren. 
Fruchtgemäße — nur geaichte und gesiempelte sollen * im Kaufe 
oder Verkaufe von Getreide gebraucht werden dürfen. 83. 
G. 
Gaben — milde — gestiftet von Einzelnen fuͤr die Kirchen, Schu- 
len oder sonstige fromme Anstalten des Weimarischen Ober-Konsisto- 
rial = Bereiches in den Jahren 1820 — 1826 incl. Dieöf. Zusam- 
menstellung. 
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Geburtshülfe" Anstalten: Verwaltung der. zu beren interhaltung 
eingefuͤhrten Abgaben in einer Kasse. 
Gemeinde = Prozesse. Erlaubniß bazu. 
Siehe Prozeß = Konstitution. 
Geschäftsthätigkeit der beder gicrungen zu Weimar und zu Ei- 
senach in d. J 1825. Diesf. Uebersichten. 17—20. 
Geseche, welche aus den mit dem bandtage im Jahre 1826 getroffe- 
nen Verabschiedungen hervorgegangen. Deren Bekanntmachung 35. 36. 
Gestüte" Ordnung für das Landgestüte in dem Eisenach'schen Kreise 
— neue vom 21. Jannar 1826 (vergl. die frühere Gestüte Ordnung 
v. 10. Jan. 1828 im Regier. Blatke vom J. 1623, S. 6—9 Nr. I.ê 
Gewehr-Fabrick — privilegirte — Berechtigung zu Führung die- 
ser Firma für den Büchsenmacher * zu Weimar. . 257. 
Gregorius = Singen — dessen Abscha 228. 
Güter — liegende — Gesetz über deren S###n vom 17. May 1826.60— 62. 
10 
* 
  
III. 
VII.VIII. 
III. 
  
 
	        
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