Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

 

 

 

H.

Herzogin  Naria  Louise  Alerandrine  —  formliche  Anwerbung
um  die  Hand  derselben  und  förmliche  Verlobung  Ihrer  Hoheit  wit
dem  Prinzen  Carl  von  Preußen,  Kenigl.  Hoheit.

Hof-Advokatur  —  deren  Ertheilung.  .

HulxofuhrencIeheMttlerdund  Hulfsiuhrem

Hukh-uad  TkkfkgefkhvsAp1111821(vctglSJ67—574d
Regier.  Bl  v.  J.  1821).  Nachtrag  zu  demselben  v.  19.  May  1826.

"

J.

Impfschein  —  erztlicher  —  die  Schullehrer  sind  verpflichtet,  sich  L
sen  von  jedem  Kinde  bey  dessen  Eintritt  in  die  Schule  voreeigen  zu
lassen.
rren--  Anstalt'  zu  Jena.  Befchl  zu  kostenfreyer  Erpedirung  aller,
die  Aufnahme  geisteskranker  Personen  in  dieselbe  betreffenden  Geschaͤfte.

K.

Kanzley  Styl.  Verordnung  über  dessen  Abkürzung  vom  18.  Sch
tember  1318  (vergl.  Regier.  B.  v.  J.  1818,  S.  58  —  60.  Nr.  I.)
Einschärfung  des  5.  7.  derselben.

Kauf=  und  Handelöleute.  Geseb  über  veren  Fe  lisenns

Siehe  Ausland

Kirchen  —  deren  Kapital-Vermögen  —  Besehl  wegen  vrsen  sorgfoͤlti.
ger  Erhaltung.

Koͤnfi  irmation  und  Konfirmations  -  Alter  der  Kinder:  9  aus
Sachsen  Altenburgischen  Ortschaften,  die  einen  biebseitigen  Pfarrer
haten  und  b)  aus  diesseitigen  Ortschaften,  die  einen  Sachs.  Altenburgischen
  Pfarrer  haben.  Diesf.  Bestimmung.

Konkurs.  Geseß  über  mehre,  den  Konkurs  betreffende  Gegenstände  in
den  Aemtern  Geisa,  Vacha,  Dermbach,  bengsfeld,  Völkeröhausen  und
dem  Gerichte  Wenigentaft,  vom  10.  May  1826.  .

Konsens  Urkunden.

Siehe  Erwerbs=  und  Konsens  .  Urkunden.

Korb=  und  Siebmacher  —  ausländische  —  An  dieselben  dürfen
Gewerbsscheine  zum  Handel  mit  Sieben  und  Korbmacherwaaren  oder
zum  Ausbessern  von  Sieben  und  Körben  mit  Ausnahme  der  in  Sachsen
  Gotha  und  Altenburg  Ansäösigen  nicht  ausgestellt  werden.

"

Kostenniederschlagung  —  gegenseitige  —  in  Untersuchungssachen)

 

 

 

wider  Vermögenslose  Inkulpaten  —  Auslegung  der  diesfalls  mit,

Sachsen  Gotha  Kehoden  Konvention  (ung  *  Bl.  vom  J.
1824,  S.  24,

Seite  desNr.  der
Vlattes.  machung.
247.  255.—

248.  —

63  —  66#

191.  I.
184.  IX.
198.  V.
27.  1II.
27  II.
45  —  50.—4
181.  V.
28.  IV.