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Zu urkund dessen haben Wir dieses, für die im Eingange bezeichneten Amts-
und resp. Gerichtsbezirke ertheilte Geseb höchsteigenhändig vollzogen und mit un-
serem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen Weimar am 10. May 1826.
(. 8.) Carl August.
C. W. Frh. v. Fritsch. Frh. v. Gersdorff. D. Schweitzer.
esetz
uͤber mehre, den Konkurs betreffende Ge- vdt. Thon.
genstaͤnde in den Aemtern Geisa, Vacha,
Dermbach, Leugsfeld, Völkershausen und
dem Gerichte Wenigentaft.
VII.
.
Carl August,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
Durch eine Bekanntmachung vom 9. Oktober 1815 haben Wir bereits ver-
ordnet, daß die Stellvertretungsgelder der aus den Feldzügen nach Tyrol, Spa-
nien und Rußland nicht zurückgekommenen Füseliers nebst dem übrigen Vermö-
gen derselben an ihre Intestat-Erben ausgcantwortet werden sollten. Es haben
sich jedoch auch in denjenigen Gebiethötheilen Unseres Großherzogehumes, wolche
früher zu Nachbarstaaten gehörten und deren Krieger während der genannten
Feldzüge nicht unter Unseren damahligen Truppen standen, Fälle gezeigt, welche
den Antrag an Uns veranlaßten, jene Verordnung auf alle Gebiekhötheile Unseres
Großherzogthumes zu erstrecken.