Seite des! Nr. der)
Inhal t. Res Sierunge- Bekamt--
Mlaues. machung.
V.
Vagabunden und Ausgewlesene. Uebereinkunft zwischen der
Großherzogl. und der Fürstl. Schwarzburg= Sanderthaussschen
Regierung wegen wichstseitiher Uebernahme derselben 57—61. II.
Verhandlungen, strafrechtliche. — Dieef. Tonuineion, mit dem Her-
zogthume Sachsen Neiningen-Hildburghausen v. 10. Oktober 18277/89. IV.
Vermächtnisse und Schenkungen von Gemeinden und Einzelnen an!
Kirchen und Schulen in aen Eisenach'schen Ober-Konsistorial-Be,
reiche seit dem Jahre 1 75—82. —
Völkershausen — s 5 1 % Patrimonial, Amt ausnahmöweise
dem Justiz= Amtmann Thon zu Tiefenort übertragen 9. IV.
Vollmachten — gedruckte, von Großherzogl. Kammer verlegte —
Erneuerung des durch die Eirkular-Verordnung v. 8. Februar
1758 allgemein vorgeschriebenen Gebrauches derselben und deren
Niterstreckung auf minderwichtige und geringsügige Rechtssachen.22. 56.|. u.
3.
Zinslehen — die an Böürger oder Einwohner zu Ostheim zu Zins=
rchen verliehenen Häuser und Güter der dortigen Ganerben.
Siehe Erblehenherrn.
Zuchthauspredsger zu Weimar. — Besiimmung des Umfanges
seiner Seelsorge . "«"«"h«—
Zusendungen von literarischen Erzeugyissen und Kunstwerken und
Zueignungen von Schriften oder Kunstwerken, gerichtet an Se.
Königl. Hoheit, den Großherzoh sie werden ohne vorausgegan-
gene Bestellungen oder da erhaltene Etlaubniß ferner nicht an-
genommen . . 82. 1.
Gefertiget in Gemäßheir der ##en Bestimmung des bey Einführung des Grohherzoglichen
Regierung-Blattes erschienenen höchsten Patenks vom 18. Marz 1817.
Weimar den 31. Dezember 1827.
Die Redaktion des Grohyerzoglichen Regierungs-Blattes.
Ernst Müller.