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Seite des Nr. der
Regierungs-Bekannt-
Blattes. machung.
S.
Salz-Mandat v. 2. September 1771. Bekanntmachung in Betreff
der Bestimmung des J. 3, 1, a, des Regulatives zu Handhabung
desselben v. 5. Februar 1827. (Siehe auch das Wort: „Salz=
Mandat“ im Repertorium über das Reg. Bl. v. J. 1827
Schaafpocken -Impfung. Bekanntmachung wegen deren Ein-
führung .
Schrien — deren Zueignung an Se. Königl. Hoheit, den Groß-
Siehe Zusendungen.
Srorige Hersonen. Aufhebung der Bestimmung in dem
Eisenach'schen Kreise wegen deren Proklamirung und Trauung nach
vorhergegangener Erlaubniß von der dasigen Landesregierung und Be
schränkung dieser Erlaubniß auf die bey der Regierung und den un-
mittelbar Großherzogl. Gerichtsstellen angestellten Diener .
Schuldverschreibungen. Siehe Hypothek-Verschreibungen.
Schulkinder — konfirmirte — sollen bis Johannis des jedes-
mahligen Jahres der Konfirmation die Schule fortbesuchen und bey
dem dann anzuberaumenden offentlichen Schul-Eramen mit erscheinen
Schullehrer-Witwen= und Waisen-Versorgungs-Anstalt
im Bereiche des Großherzogl. Ober-Konsistoriums zu Weimar. Sta-
tut darüber v. 21. Dezember 1827 .
Schutzpocken. Erlaubniß zu Einimpfung derselben fuͤr einize Chi.
rurgen
Sparkfassen. Das Ausleihen von Depositen-Geldern an diefelben,
ohne Zustimmung selbstständiger Interessenten, verbothen .
Sportelgnz sie sollen bey allen Grohherzogl. Civil-Justiz-Unterbehör-
den von den anderen Geldern, welche die Sporteleinnehmer mit zu
berechnen haben, möglichst geschieden werden
Sporteln von den gerichtlichen Konsensen über verliehene Kirchen-
kapitale. Siehe Kirchenkapitale.
Sportelnormen bey Ertheilung des gerichtlichen Konsensesi in Schuld-
und Hypothek-Verschreibungen .
96—98. X.
94. VII.
138. III.
52. III.
Stadtrichter= und Stadtgerichts- Attuar— Stell· zu Weida
— deren Besetzung
Stadtrichter = und Stadt- v#e Stelle zu T
— deren Besetzung . . . .
Straffälle — Konvention mit dem Kornigreiche Wuͤrttemberg vegen
kostenfreyer Vollziehung beyderseitiger gerichtlicher Requisitionen in
Straffällen (vergl. auch Repertorium über d. Reg. Bl. v. J. 1824
unter den Worten: „Liquidiren in Untersuchungssachen“)
94. VI.
64. 100. IV. I.
8. IV.