Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

Seite des Nr. der! 
In h a l t. Regierungs-Bekannt= 
Blartes. machung.) 1 
Subskriptions-Sammeln ist Ausländern verbothen. 28. III. 
Siehe auch Pränumerations= oder Subskriptions- 
Sammeln. 
Supplikanten. Slehe Partheyen und Supplikanten. 
T. 
Testamentögelder-Abgaben. 
S. Erbschaftsstempel und Testaments- 
gelder-Abgaben. 
Thierarzneykunst. Erlaubnß zur Ausbbung derselben für den D. 
  
Lentin 52. II. 
Titel — fremdherrischer — Erlaubniß zum Führen desselben in den 
Großherzogl. Landen für einen Weimar'schen Kammergutspachter 26. — 
Trauer — anzulegende wegen des erfolgten Ablebens Sr. Koͤnigl. 
Hoheit, des Großherzogs, Carl August .... 49. — 
Trauung schriftsassiger Personen. 
Siehe schriftsässige Personen. 
u. 
Urlaub soll von den Vorstehern der Untergerichtsbehoͤrden an ihre Un- 
tergebenen nicht länger als auf 8 Tage ohne vorherige Anfrage bey 66 x 
der Großherzogl. Regierung zu Weimar ertheilt werden . 
V. 
Verbrecher. Uebereinkunft 
a)mit dem Kurfürsteuthume Hessen v. 19. März wegen wechsel- 
seitiger Auslieserung dersetben und Niederschlagung der Ge- 
richtsgebuͤhren in Kriminal-Fällen 26—31. 
b) mit dem Konigreiche Hannover v. 20. May wegen ebenmäßiger 
Auslieferung derselben und or Unterstuͤtzung der Rechtspflege 
41—46 
in Kriminal-Fällen 4 . 
Verkehr — freper nachbarlicher — dessen Beförderung. 
Siehe Handel. 
Vermächtnisse zu milden Zwecken. 
Siehe Erbschafts-Stempel und Testaments= 
gelder-Abgaben. 
Viersinnige Kinder, deren Schulbesuch und deren Behandlung in 
den Schulen betr. . . . . 81. J.