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Sodann haben Allerhöchstdieselben dem Leib-Chirurg Volgstädt allhier
die silberne Civil-Verdienst-Medaille mit der Erlaubniß zum Tragen
am Bande des weißen Falkenordens in Gnaden verliehen.
Beförderungen.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben den Landes-Direktions-Präsi-
denten und außerordentlichen Bevollmächtigten bey Höchstihrer Gesammt-Akade-
mie Jena, Herrn D. Philipp Wilhelm von Moß, zu Jena, unter Enthebung
von seinen zeitherigen Stellen zum Ober = Hofmeister bey Höchstihrer Frau
Mutter, der verwitweten Großhersoomn Königliche Hoheit, sodann den Rentamts-
Administrator Friedrich Wilhelm August Moritz Schulz zu ÖOstheim zum Rent-
Amtmann zu ernennen und den Pfarrey-Gehülfen Carl Frohwein zu Az-
mannsdorf zum Pfarrer daselbst zu bestaätigen gnädigst geruhet.
Versetzung in den Ruhestand mit Pension.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben in Gnaden geruhet den Rath
und Archivar, Herrn Franz Wilhelm Schellhorn, Inhaber der silbernen Ci-
vil-Verdienst -Medaille allhier, in Anerkennung seiner, in einer 53jährigen Amts-
führung geleisteten treuen und nützlichen Dienste, wegen der bey ihm durch hohes
Alter eingetretenen Verhinderung zu fernerer Verwaltung seines Amtes, mit Be-
lassung des ganzen Gehaltes in den Ruhestand zu versetzen.
Bekanntmachungen.
I. Der von dem Stadtrathe zu Triptis zur Stadtrichter = und Stadt-
schuldheißen = Stelle daselbst präsentirte und von Sr. Königlichen Hoheit dem
Großherzoge gnädigst bestätigte, vorhinnige Accessist bey dem Kreisamte zu Neu-
stadt an der Orla Eduard Moritz Schillbach ist am 26. Junius dieses Jah-
res durch das hierzu von uns beauftragte Kreisamt zu Neustadt an der Orla als
Stadtrichter zu Triptis verpflichtet und eingeführt worden. Es wird dieses hier-
mit öffentlich bekannt gemacht. Weimar den 12. September 1828.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Gerstenbergk.
II. Von Großherzoglicher Landesregierung ist dem Rechts-Kandidaten und
Raths-Kämmerer Friedrich Adolph Trainer aus Triptis, nach vorhergegange-
ner unrerthänigsten Berichtserstattung und sodann erfolgter Verpflichtung, am 9.