Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

Civil-Verdienst-Medaillen — Großherzogliche — deren Ver.el. 25.7 
leihung # 1 · · · v * e u Ü 
D. 
Denunciations-Gebühren in Impost-Defraudations-Fällen. 
Siehe Impost-Defraudations-Fälle. 
Depositen-Gelder. Das UAusleihen derselben an Privat-Personen 
oder Anstalten darf nach F. 7 des Depositen-Gesetzes v. 14. May 
1821 (vergl. S. 531 des Regier. Bl. v. J. 1821) ohne genügende 
gerichtliche Hppothek nicht geschehen 4 . . . 
Depositen-Tabellenmüssennachs.21beöDepositechseheöm 
14. May 1821 von sämmtlichen Schlüsselinhabern urnterschrie 
ben seyn . . . 
Dienstentlassungen 
Dienst-Jubilaea . 
E. 
Eidesleistung der Juden. Authentische Interpretation der Nr. 4 
der Vorschriften daruͤber in dem Anhange zur Judenordnung v. 20. 
Juny 1823 (vergl S. 109 — 112 des Regier. Bl. v. J. 1823) 
Erbgerichtsbarkeit — freywillige — Jurieêèdictions -Tausch= und 
Abtretungsvertrag über Ausübung derselben hinsichtlich der vormahls 
Grobengereuther, jetzt Neustädt'schen Amtslehenstücke zwischen dem 
Kreisamte Neustadt und den Fürstl. Hohenlohischen Gerichten zu 
Oppurg . . " . . . 
Erbgerichtsbarkeit — konkurrente — welche bisher den Gerichten 
zu Oppurg und den zu Nimriß über acht Einwohner zu Solkwißtz und 
deren Güter zustand — Poristkations= Vertrag zwischen diesen Ge- 
richten . 
Erb- Kandpostmeister bes Großherzogthumes. — Diesf. Ernen- 
nung Sr. Durchl. des Fürsten Maximilian Carl von Thurn 
und Tarisz. 
Erbschafts- Stempel= und Testaments= Gelderabgaben — 
gesetzliche — von denselben sollen alle Vermächtnisse zu milden Zwe- 
cken, welche aus den Großherzogl. Süchsischen in die Königl. Preußi- 
schen Lande und umgekehrt gehen, frey seyn und bleiben . 
Seite des Nr. der 
In h a l t. Regierungs= Bekannt- 
Blattes. 
machung. 
90. 100. — 
104. 136. – 
39. II. 
66. VIII. 
2.37. 105.,. — 
21. 37. 89.) — 
136. — 
40. IV. 
92. II. 
87. II. 
1. — 
82. II.