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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blalk.
Nummer 8. Den 3. Juny 1828.
Beförderungen.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben den Sekond-Lieutenant Jo-
hannes Eberhardt zum Premier-Lieutenant mittelst höchsten Patents vom
22. v. M. zu ernennen, ferner den Kandidaten der Theologie Carl Heinrich
tudwig Wokenius zum Pfarrer zu Stützerbach und den Kollaborator bei hie-
siger Haupt= und Stadtkirche Moritz Müller zum Kollaborator bey der Gar-
nisonkirche allhier unter'm 22. April und 23. v. M. zu bestätigen gnadigst ge-
ruhet.
Demnächst haben Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, in Einverständniß
mit des Herzogs zu Sachsen Altenburg, Durchlaucht, den außerordentlichen Pro-
fessor der Rechte auf der Königlich Sachsischen Universität zu Leipzig D. Carl
Wilhelm Ernst Heimbach, zum sechsten ordentlichen Professor der
Rechte auf Höchstihrer Gesammt-Universität zu Jena sowie zum ordentlichen
Beysitzer des dasigen Schöppenstuhles am 12. April d. J. in Gnaden ernannt.
Bekanntmachungen.
I. Zwischen der Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenach'schen und der
Königlich Hannöverschen Staatsregierung ist über die wechselseitige Auslieferung
der Verbrecher und unterstützung der Rechtspflege in Kriminal-Füllen unter dem
20. d. M. folgende Uebereinkunft abgeschlossen worden:
1.
Alle Personen, die während ihres Aufenthalts in einem der bepderseitigen
Lande ein Verbrechen begangen haben, welches nach den Grundsäten der in bep-