In h a l t.
Seite des Nr. der
Regierungs-]Bekannt-
Blattes. machung.
e) der von den Ständen bey der Huldigung geleistete Erbhul-
digungs-Eid.
M Bekanntmachung wegen der den smmtlichen Vasallen erlassenen
Lehensmuthung . . . . .
H.
Handel und freyer nachbarlicher Verkehr.
A. die zu deren Beförderung zu Cassel geschlossenen Staatsverträge:
e)mit den Könlgreichen Hannover und Sachsen, dem Kurfär-
stenthume Hessen, den Herzogthümern Braunschweig, Nas-
sau, Oldenburg, Sachsen= Altenburg, Sachsen Koburg-
Gotha, Sachsen-Meiningen, der Landgrafschaft Hessen-Hom-
burg, den Fürstenthümern Reuß-Greiz, Reuß-Lobenstein-
Ebersdorf, Reuß-Schleiz, Schwarzburg= Rudolstadt und
den freyen Städten Bremen und Frankfurt am Main, am
24. September 1828, nebst Ratifikations-Urkunde
b
thume Schwarzburg-Rudolstadt, am 29. Scptember 1628,
nebst Ratifikations-Urkunde=
c
V
Sachsen-Meiningen und Sachsen Koburg- Gotha, am 11.
Dezember 1828, nebst Vollmacht
B. Königl. Sachsische diesfallsige Erklärung über eeinen Erlaß von
25 Prozent an der zu Leipzig für die daselbst eingebrachten Pro-
dukte und Fabrikate zu erlegenden Handelsabgabe, Dresden v.
1. November 1828 . . . . .
Handwerksbursche. Befehl zu Ergreifung von Polizey-Maaßre=
geln gegen den Andrang arbeitsloser und bettelnder Handwerksbursche
in dem Großherzogthume
Handwerksgesellen sollen erst nach bepgebrachten Quittungen über
die Bezahlung des Dispensatlons= Geldes zu Meistern gesprochen
werden .
Holz — das Sammeln des dürren Holzes in den herrschaftlichen,
Waldungen soll nur armen, dazu berechtigten Personen für ihre
eigene Nothdurft nachgelassen bleibern
Hoypothek-Verschreibungen von nicht öber 100 und unter 50
Thalern. Bekanntmachung wegen der Liquidations-Normen bey Er-
theilung des gerichtlichen Konsenses in solchen Schuld= und bopo-
thek-Verschreibungen . . . . .
mit dem Königreiche Sachsen, den drey Herzogthümern
Sachsen, den drey Fürstenthümern Reuß und dem Fürsten-
mit dem Kurfürstenthume Hessen und den Herzogthämern, ,
86.87.—
66. J.
107 -1198 I. II.
119—127 III. IV.
129—184 VI. VII.
128.V.
101.V.
106.
140. X.
52. III.