Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

  
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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
KRgicrungs-Blatt 
  
Nummer 10. Den 24. Juny 1828. 
  
Bekanntmachung. 
Ohne alle Aufforderung und Anordnung werden die Großherzoglichen Untere 
thanen sich gedrungen fühlen, ihre tiefe Trauer über den Verlust eines Regenten, 
6 durch dessen weise und väterliche Regierung sie so lange Jahre hindurch beglückt 
worden, auch in dußeren Zeichen an den Tag zu legen. 
q% Um indessen, auch außer den Grenzen des von dem Grohherzoglichen Hofmar= 
[[chall-Amte erlassenen Trauer-Reglements vom 18. dieses Monathes, die zu 
wünschende Uebereinstimmung in die Trauerkleidung zu bringen: so wird, in Gemäß- 4 
6 heit eines von dem Großherzoglichen Staats-Ministerium gefaßten Beschlusses, Fol- v 
gendes für das ganze Großherzogthum andurch öffentlich bekannt gemacht: 3 
Es tragen 
I. Mannspersonen vom 1. July dieses Jahres an: . 
a) sechs Monathe hindurch, also bis zum 1. Januar 1829, schwarze Klei- 
Aung mit einem schwarzen Flor um den Arm und um den Hut; die Schnallen, 
miminsofern sie sich deren bedienen, blau angelaufen; . 
b) die nachstfolgenden sechs Monathe, also bis zum 1. July 1829, schwarze * 
Kleidung ohne Flor und andere Trauerzeichen. 6 
  
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