Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

Seite des Nr. der 
In hall t. Regierungs-Bekannt- 
Blattes. machung. 
  
J. 
Impest-Defraudations-Fälle. Befehl, daß hierin die Denun- 
ciations-Gebühren dem Denuncianten gegen dessen eigenhändige Quit- 
tung durch die Untersuchungsbehörde ausgehändiget werden sollen 53. VI. 
J. 
Juden — Eidesleistung derselben . . 40. IV. 
Siehe auch Eidesleistung. 
K. 
Kandidaten — anslaͤndische — deren Zulassung zu Predigtaͤmtern 22. J. 
Kirchenkapitale, erborgt aus Kirchen--Aerarien. Den Schuldnern 
sollen bey Ausfertigung von gerichtlichen Konsensen daruͤber nur die 
in der Verordnung v. 28. August 1732 und die im F. 6 Cap. 29 
der Kirchenordnung nachgelassenen Sporteln abgefordert werden 46. II. 
Kirchenkapitale sollen ohne ausdrückliche Erlaubniß und Geneh- 
migung des Ober-Konsistoriums nicht angegriffen und verwendet 
werden . 94. V. 
Lirchenvermögen soll nie soweit angegrifsen werden, daß es un- 
fähig werde, seine etatsmäßigen und laufenden Ausgaben zu bestreiten94. V. 
Kon firmation der Kinder. Diespensations-Gesuche in Bezug auf 
dieselbe vor erfülltem gesetzlichen Alter sind gänzlich verbothen, (vergl. 
auch Reg. Bl. v. J. 1817 S. 50 Nr. III. B. e. und v. J. 1827 
S. 9 Nr. VI. 3 . 81. III. 
Konsens — gerichtlicher — bessen Ertheilung bey Schuld= und Hy- 
pothek rschreibungen und die dabed zu beobachtenden Sportel- 
normen . . . 52. III. 
Ko eémoglobus — Privilegium daruͤber. 
Siehe Garthe. 
Kunstwerke — gewidmet Sr. Königl. Hoheit, dem Großherzoge. 
Siehe Zusendungen. 
Kupfermünze — geringhaltige ausländische, welche a) in dem Ei- 
senachschen Kreise und b) in dem Neustädt'schen Kreise in Umlauf 
gekommen — Verordnungen wegen deren Ausgabe . 38. 95. I. IX. 
S. 
Landtags-Abgeordnete und deren Stellvertreter — Gene- 
ral-Verordnung zur neuen ordentlichen Vahl berselben im Bezirke 
der Landesregierung zu Weimar. . . 57V —62. II. 
  
  
 
	        
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