Seite des Nr. der
In hall t. Regierungs-Bekannt-
Blattes. machung.
J.
Impest-Defraudations-Fälle. Befehl, daß hierin die Denun-
ciations-Gebühren dem Denuncianten gegen dessen eigenhändige Quit-
tung durch die Untersuchungsbehörde ausgehändiget werden sollen 53. VI.
J.
Juden — Eidesleistung derselben . . 40. IV.
Siehe auch Eidesleistung.
K.
Kandidaten — anslaͤndische — deren Zulassung zu Predigtaͤmtern 22. J.
Kirchenkapitale, erborgt aus Kirchen--Aerarien. Den Schuldnern
sollen bey Ausfertigung von gerichtlichen Konsensen daruͤber nur die
in der Verordnung v. 28. August 1732 und die im F. 6 Cap. 29
der Kirchenordnung nachgelassenen Sporteln abgefordert werden 46. II.
Kirchenkapitale sollen ohne ausdrückliche Erlaubniß und Geneh-
migung des Ober-Konsistoriums nicht angegriffen und verwendet
werden . 94. V.
Lirchenvermögen soll nie soweit angegrifsen werden, daß es un-
fähig werde, seine etatsmäßigen und laufenden Ausgaben zu bestreiten94. V.
Kon firmation der Kinder. Diespensations-Gesuche in Bezug auf
dieselbe vor erfülltem gesetzlichen Alter sind gänzlich verbothen, (vergl.
auch Reg. Bl. v. J. 1817 S. 50 Nr. III. B. e. und v. J. 1827
S. 9 Nr. VI. 3 . 81. III.
Konsens — gerichtlicher — bessen Ertheilung bey Schuld= und Hy-
pothek rschreibungen und die dabed zu beobachtenden Sportel-
normen . . . 52. III.
Ko eémoglobus — Privilegium daruͤber.
Siehe Garthe.
Kunstwerke — gewidmet Sr. Königl. Hoheit, dem Großherzoge.
Siehe Zusendungen.
Kupfermünze — geringhaltige ausländische, welche a) in dem Ei-
senachschen Kreise und b) in dem Neustädt'schen Kreise in Umlauf
gekommen — Verordnungen wegen deren Ausgabe . 38. 95. I. IX.
S.
Landtags-Abgeordnete und deren Stellvertreter — Gene-
ral-Verordnung zur neuen ordentlichen Vahl berselben im Bezirke
der Landesregierung zu Weimar. . . 57V —62. II.