780 VBerisches Reich. (August 29.)
Umfange freigegeben werden solle. Das verbiete sich wohl. Was die Befreiung
der inneren Politik von der Zensur betreffe, so seien auf diesem
Gebiete bereits Kriegsziele und kriegswirtschaftliche Dinge freigegeben worden.
Die freie Aussprache der wirtschaftlichen Fragen habe auf den robusten Teil
der Bevölkerung günstig gewirkt, auf den weniger widerstandsfähigen doegen
deprimierend. Das sage er nur, um zu zeigen, nach wie verschiedenen
Rahtungen selbst bei der berechtigten Freigabe der wirtschaftlichen Erörterung
die Wirkungen sich geltend machten. Unter Abwägung dieser Vor- und
Nachteile wolle er prüfen, inwieweit man auch für die innere Politik die
Zügel der Zensur lockern könne. Man dürfe nie vergessen, daß das Amt
des Zensors schwierig sei, und daß sich auch die Presse nach drei Kriegsjahren
manchmal erregter zeige, als in Friedenszeiten.
Abg. Erzberger (Ztir.) erblickt in diesen Darlegungen einen bedeutungsvollen
Shrit des Entgegenkommens. Die frühere Zusage auf Beseitigung
der politischen Zensur sei in der Tat nicht gehalten worden. Das Spionagegesetz
mit seinen scharfen Bestimmungen genüge vollkommen für die Wahrung
der militärischen Interessen. Die tatsächliche Handhabung der Zensur
habe zu unhaltbaren Zuständen geführt. Redner fragt, wer die politische
Verantwortung für die Kaiserreden trage; 1908 sei dafür die volle Verantwortlichkeit
des Reichskanzlers zugesagt worden. Die öffentlich publizierten
Reden des Kaisers müßten. mit der amtlichen Politik konform
gehen, da andernfalls diese im Auslande nicht als zuverlässig angesehen
werde. Zum Schluß begründet Redner einen Antrag der Mehrheitsparteien
auf Aufhebung der Bundesratsverordnung über die Beranstaltung von
Lichtspielen vom 3. Aug. 1917. — Ministerialdirektor Dr. Caspar erwidert,
die Verordnung sei aus wirtschaftlichen Gründen erlassen worden
zwecks Ersparnis an Kohlen, Strom sowie Arbeitskräften.
Staatssekretär des Aeußern Dr. v. Kühlmann erwidert zu der Frage.
inwieweit die Veröffentlichung von Aeußerungen des Kaisers an der Front
von den verantwortlichen Dienststellen gedeckt würde, weise er darauf hin,
daß das Ausw. Amt einen ständigen Vertreter im Hauptquartier habe, so
daß die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers gesichert sei. Er betont ferner
die Notwendigkeit, gewisse Zensurbefugnisse mit Rücksicht auf die Bedürfnisse
der auswärtigen Politik aufrechtzuerhalten. Es handle sich dabei um
die ins Ausland gehenden Nachrichten.
Major Grau vom Kriegsministerium geht auf kinige der vorgebrachten
Beschwerden ein. Das Verbot, die Oberste Heeresleitung in die politischen
Erörterungen hineinzuziehen, sei auf einen ausdrücklichen Wunsch des Generalseldmarschalls
v. Hindenburg zurückzuführen. Dieser Wunsch habe bei der
Presse auch volles Verständnis gefunden. Als Ende Juli d. J. einige Berlindr
Blätter gegen das Verbot verftießen, sei es nochmals ausdrücklich in Erinnerung
gebracht worden. Trotzdem sei in der „Frankf. Ztg.“ ein politischer
Artikel erschienen, der die Oberste Heeresleitung nicht unerwähnt ließ. Daraufhin
seien die Berliner Telephonate dieser Zeitung unter teilweise Präventivzensur
gestellt worden. Einer Beschwerde der Redaktion über diese Maßnahme
habe der Obermilitärbefehlshaber stattgegeben, weil er die Zensurbestimmungen
ihrem Geiste nach ausgelegt wissen wollte. Das Verbot der
„Zukunft“ sei erfolgt allein aus militärischen Rücksichten. Harden schreibe
so, daß er oft mißverstanden werden müsse. Das habe das feindliche Ausland
sich zunutze gemacht, indem es seine Artikel zur Wiederbelebung der
gesunkenen Kriegsbegeisterung ausgeschlachtet habe. Das sei so weit geangen,
daß der „Figaro" vom 5. Mai d. J. gefordert habe, der letzte
Harbenartikel möge zur Belebung der Volksstimmung in Frankreich öffentlich
angeschlagen werden. Sicher habe Harden diese Wirkung nicht beab-