Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Beuischrs  Keich.  (August  29.)  779

anderen  Seite  von  der  Friedensresolution  des  Deutschen  Reichstags,  in  der
es  heißt,  daß  der  Reichstag  einen  Frieden  der  Verständigung  und  der
dauernden  Versöhnung  der  Völker  erstrebe,  einen  Frieden,  mit  dem  erzwungene
  Gebietserwerbungen  und  politische,  wirtschaftliche  oder  finanzielle
Vergewaltigungen  unvereinbar  seien.  Was  Deutschland  tun  kann,  um  den
Weg  zum  Frieden  zu  ebnen,  ist  geschehen.  Aus  Rußland,  von  dem  die  Bewegung
  zum  Frieden  ausgegangen  war,  ertönt  aber  nur  ein  Echo  zurück,
das  von  Lloyd  George,  Poincaré  und  Wilson  diktiert  ist,  und  das  alle  Bestrebungen
  der  russischen  Demokratie,  die  einen  vierten  Kriegswinter  fürchtet,
zunichte  macht.  Außerdem  verlautet,  daß  die  russische  Revolutionsregierung
ihre  Blicke  wieder  auf  Konstantinopel  richtet.  Das  russische  Volk  wird  darüber
  zu  entscheiden  haben,  ob  diese  Politik  des  Herrn  Kerenski  dem  Wohle
des  Landes,  ob  sie  dem  Willen  des  Volkes  entspricht.  Aus  den  Stimmen,
die  uns  täglich  aus  der  russischen  Presse  entgegenhallen,  glauben  wir  das
Gegenteil  entnehmen  zu  müssen.  Die  Zeiten  sind  vorbei,  wo  es  genügt,  mit
schönen  Worten  Trugbilder  hervorzuzaubern,  die  nach  außen  hin  wirken
sollen.  Jeder  kennt  zu  gut  die  Realität  der  Tatsachen.  Das  russische  Volk
wird  sich  gegenüber  der  Rede  Kerenskis  fragen,  welche  Pläne  seine  gegenwärtige
  Regierung  hat,  um  den  ersehnten  Frieden  herbeizuführen.  Oder
sollte  sie  überhaupt  keine  solchen  Pläne  besitzen?

29.  Aug.  (Reichstag,  Hauptausschuß.)  Zensur.  Versammlungsrecht.
  Belagerungszustand.

Von  den  Abgg.  Prinz  zu  Schönaich-Carolath  (Natl.),  Erzberger
(Ztr.),  v.  Payer  (Fortschr.  Vp.)  und  Scheidemann  (Soz.)  liegt  ein  Antrag
vor,  der  den  Reichskanzler  ersucht,  dahin  zu  wirken,  daß  die  politische  Zenfur
alsbald  beseitigt  werde.  Ferner  beantragen  die  Soz.  wieder  die  Aufhebung
  des  Belagerungszustandes.  Im  Laufe  der  Aussprache  begründet
Abg.  Heine  (Soz.)  folgende  weitere  Entschließung  der  Mehrheitsparteien,
  „die  Innehaltung  der  folgenden  Grundsätze  über  die  Handhabung
der  Zensur  während  des  Krieges  schleunigst  herbeizuführen:  Die  den  Militärbehörden
  auf  Grund  des  Gesetzes  über  den  Belagerungszustand  zustehenden
Befugnisse  beschränken  sich  der  Presse  einschließlich  des  Buchverlages  gegenüber
  auf  das  Gebiet  der  Mitteilung  von  Tatsachen  der  Kriegführung  und
deren  Kritik,  soweit  durch  solche  Erörterungen  militärische  Unternehmungen
beeinträchtigt  werden  könnten.  Die  Erörterung  der  Kriegs-  und  Friedensziele,
  von  Verfassungsfragen  und  Angelegenheiten  der  inneren  Politik  unterliegt
  nicht  der  Zensur.  Verbote  von  Zeitungen  und  Zeitschriften  dürfen  nur
aus  Gründen  der  Gefährdung  militärischer  Unternehmungen  und  nur  mit
Zustimmung  des  Reichskanzlers  und  nach  Anhörung  des  Herausgebers  über
die  Gründe  des  beabsichtigten  Verbotes  erfolgen."

Unterstaatssekretär  Wallraf  weist  darauf  hin,  daß  die  angeschnittenen
Fragen  zu  den  schwierigsten  Materien  des  Reichsamts  des  Innern  zählten;
zudem  spielten  militärische  Interessen  und  Rechte  hinein.  Die  Beschränkung
der  persönlichen  Freiheiten,  wie  sie  die  Kriegsgesetze  auferlegten,  lasse  sich
nur  aus  der  Not  der  Zeit  rechtfertigen.  Inwieweit  eine  Milderung  oder
Abschwächung  der  Zensur  möglich  sei,  entscheide  sich  nach  den  zwingenden
Interessen  des  Reiches.  Der  Antrag  auf  Aufhebung  des  Belagerungszustandes,
der  jetzt  wiederholt  werde,  sei  schon  im  Mai  im  Reichstag  gestellt  und  abelehnt

  worden.  Nun  habe  sich  aber  die  Lage  nicht  geändert.  Keine  der
riegführenden  Mächte  verzichte  auf  diese  für  ihre  Lebensinteressen  notwendigen
  Machtmittel.  Dader  bitte  er  um  Ablehnung  dieses  Antrages.  Bei
den  anderen  Anträgen,  die  auf  eine  Aufhebung  der  politischen  Zensur  hinzielten,
  müsse  man  wohl  erwägen,  ob  auch  die  äußere  Politik  in  vollem