Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

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zu Neustadt, Eduard Morih Schilbach, am 19. dieses Monaths als Stadt- 
Schuldheiß zu Triptis verpflichtet und eingeführt worden ist: so wird solches 
biermit bekannt gemacht. 
Weimar den 28. Juny 1828. 
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
V. Von Großherzoglicher Landes-Direktion wird hiermit zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht, daß diejenigen Militär-Personen, welche ihre Versorgung in 
Civil -Diensten durch begangene Verbrechen oder Dienstvergehungen verlieren, 
weder auf den Rücktritt in den Genuß der früher etwa bezogenen Pension aus 
der Kriegskasse, noch auf eine sonstige Unterstützung aus dieser, einen Anspruch 
zu machen berechtiget sind und daß daher die in vorkommenden Fällen darauf 
gerichteten Gesuche ohne Weiteres zurückgewiesen werden müssen. 
Weimar den 1. July 1828. 
Grohherzogliche Sächsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
VI. Der Pfarrer Heinze zu Hopfgarten ist, auf sein diesfallsiges Ansuchen, 
von dem ihm biêher übertragen gewesenen Geschäfte eines Adjunkten der Schul- 
aufsicht entbunden und solches vielmehr dem Pfarrer Cotta zu Niederzimmern, 
mit Beplegung des Charakters eines Adjunkten der Schulaufsicht, übertragen 
worden, welches hiermit zur Nachricht und Nachachtung offentlich bekannt ge- 
macht wird. 
Weimar den 15. July 1828. 
Großherzogliches Sächsisches Ober-Konsistorium. 
Percer. 
VII. Es ist mehrmahlen zu bemerken gewesen, daß Partheyen und Suppli- 
kanten, die bey Großherzoglicher Regierung Etwas anzubringen haben, ihre 
schriftlichen Eingaben an einzelne, ihnen persönlich bekannte Mitglieder des Kol-
	        
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