Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

In h a l t. 
Seite des 
Reg ierunge- 
Blattes. 
Bekannt- 
machung. 
Nr. der 
  
Pfarrstellen — deren Besehzung durch Ausländer 
Flerrouru Arbeiten, welche die Schullehrer in den zwey, dem 
allgemeinen Pfarrwitwen = Fiskus gebuͤhrenden Monathen besorgen, 
sollen nach der bestehenden Norm zwar, vergütet, diese Vergütung 
aber nicht dem Diensileistenden Schullehrer, 
Schullehrerwitwen-Fiskus berechnet und gewährt werden . 
Pfarrwitwen-Fiskus im Bereiche des Großherzogl. Ober-Kon- 
sistoriums zu Weimar. Statut darüber . d. Wilhelmsthal v. 1. 
August 1828 
Pbsikat zu Kaltennordheim. — dessen Besehung 
Posten — Guroßherzogliche — die Beleihung des Fuͤrstl. 
Thurn und Taxis damit als einem Erb-Mannthronlehen 
Hostmäßige Entsernung von Weimar nach Eckardteberga soll bünftig 
für Estaffetten, Kouriers und Ertraposten zu 3,1/2 Meile berechnet 
werden . 
Pkånumerattonö- oder cubskrtpttonö Sammeln von Aus- 
ländern durch persönliches Herumgehen und Auffordern, geschehe es 
vom Verfasser oder Verfertiger des Werks oder von Beauftragten, 
ist verbothen und soll ihnen ein Gewerbs= oder Handelsschein nicht 
ausgefertiget werden 
Prásentation der eingehenden Schriften. 
sabes für dieselbe 
Prinzessin Anna Amalia Maria. 
Proklamirung schriftsässiger. Personen. 
Siehe schriftsässige Personen. 
Prozeß-Vollmachten — gedruckte — authentische Interpretation 
zu Beseitigung der über den Umfang und die Bedeutung derselben 
entstandenen Zweifel 
4 " · 
* 
T wegen des An- 
Nachiicht von deren Geburt 
i « · o 
R. 
Reisepässe und Wanderbücher sollen an Personen unter 25 Jah- 
ren nur nach Vorlegung vorschriftsmäßiger, von inländischen zur 
Praxis befugten Aerzten ausgestellter Impfscheine ausgefertiget werden 
Rektorat der Gesammt-Universität Jena. Feyerliche Ueber- 
nahme desselben am 31. Oktober 1828 von Sr. Königl. Hoheit, 
dem Greßherzoge Carl Friedrich 
Requisitionen in Straffällen. 
Siehe Straffälle. 
" " " 
sondern dem allgemeinen 
Hauses 
22. 
  
23. 24. 
101. 
91. 
141. 
64. 
103. 104. 
  
  
Ruhestand. Versehung in denselben mit Pension 
90. 100. 
J. 
III. 
— 
" 
XII. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.