Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

In h a l t. 
Seite des 
Reg ierunge- 
Blattes. 
Bekannt- 
machung. 
Nr. der 
  
Pfarrstellen — deren Besehzung durch Ausländer 
Flerrouru Arbeiten, welche die Schullehrer in den zwey, dem 
allgemeinen Pfarrwitwen = Fiskus gebuͤhrenden Monathen besorgen, 
sollen nach der bestehenden Norm zwar, vergütet, diese Vergütung 
aber nicht dem Diensileistenden Schullehrer, 
Schullehrerwitwen-Fiskus berechnet und gewährt werden . 
Pfarrwitwen-Fiskus im Bereiche des Großherzogl. Ober-Kon- 
sistoriums zu Weimar. Statut darüber . d. Wilhelmsthal v. 1. 
August 1828 
Pbsikat zu Kaltennordheim. — dessen Besehung 
Posten — Guroßherzogliche — die Beleihung des Fuͤrstl. 
Thurn und Taxis damit als einem Erb-Mannthronlehen 
Hostmäßige Entsernung von Weimar nach Eckardteberga soll bünftig 
für Estaffetten, Kouriers und Ertraposten zu 3,1/2 Meile berechnet 
werden . 
Pkånumerattonö- oder cubskrtpttonö Sammeln von Aus- 
ländern durch persönliches Herumgehen und Auffordern, geschehe es 
vom Verfasser oder Verfertiger des Werks oder von Beauftragten, 
ist verbothen und soll ihnen ein Gewerbs= oder Handelsschein nicht 
ausgefertiget werden 
Prásentation der eingehenden Schriften. 
sabes für dieselbe 
Prinzessin Anna Amalia Maria. 
Proklamirung schriftsässiger. Personen. 
Siehe schriftsässige Personen. 
Prozeß-Vollmachten — gedruckte — authentische Interpretation 
zu Beseitigung der über den Umfang und die Bedeutung derselben 
entstandenen Zweifel 
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T wegen des An- 
Nachiicht von deren Geburt 
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Reisepässe und Wanderbücher sollen an Personen unter 25 Jah- 
ren nur nach Vorlegung vorschriftsmäßiger, von inländischen zur 
Praxis befugten Aerzten ausgestellter Impfscheine ausgefertiget werden 
Rektorat der Gesammt-Universität Jena. Feyerliche Ueber- 
nahme desselben am 31. Oktober 1828 von Sr. Königl. Hoheit, 
dem Greßherzoge Carl Friedrich 
Requisitionen in Straffällen. 
Siehe Straffälle. 
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sondern dem allgemeinen 
Hauses 
22. 
  
23. 24. 
101. 
91. 
141. 
64. 
103. 104. 
  
  
Ruhestand. Versehung in denselben mit Pension 
90. 100. 
J. 
III. 
— 
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XII.