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aufrichtiger Unterthanen - Liebe und Treue auch kuͤnftig im Großherzogthume ge-
deihen werden.
Möge denn Gottes Gnade Ew. Königliche Hoheit durch eine lange und
glückliche Regierung, durch vielfältige reine Freuden in Ihrem erhabenen Fürsten-
hause und durch das ungetrübte Glück Ihrer getreuen Unterthanen segnen, damit
dann bey Weitervererbung gleicher Fürstentugenden noch in späteren Zeiten un-
sere Nachfolger an dieser Stelle Höchstihren Nachkommen mit gleichem Frohge-
sühle und denselben aufrichtigen Gesinnungen zu huldigen vermögen, wie wir
jebt Ew. Königlichen Hoheit gehuldiget haben.“
Bekanntmachungen.
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben — wie dem zur Huldi-
gung einberufenen außcrordentlichen Landtage am 12. dieses bereits eröffnet wor-
den — gnädigst zu beschließen geruhet, daß sämmtlichen Höchstihren Vasallen die,
durch das Ableben des höchstseligen Großherzogs Carl August Königliche Ho-
heit und dadurch eingetretene Veränderung in der herrschenden Hand nöthig ge-
wordene Muthung und Ausbringung neuer Lehenbriefe, in Beziehung auf alle.
Höchstihnen zu Lehen gehende Güter und Gerechtsame in höchsten Gnaden erlas-
sen seyn soll.
In Gemahheit höchsten Befehles wird dieß und daß die Erbbuldigungö= und
Lehenspflicht von den am 12. dieses Monathes allhier anwesenden ständischen Ab-
geordneten nach der hier nachgedruckten Notul geleistet worden ist, hiermit öffent-
lich bekannt gemacht.
Weimar am 25. August 1828.
Großherzoglich gSä sche Landesregierung.
von Müller.
Erbhuldigungseid:
Ihr, für Euch und für sämmtliche Staatsbürger, unterthanen und Ange-
hörige des zu einem Ganzen vereinigten Großherzogthums, in deren Nahmen Ihr
hier erscheint, sollet geloben und schwören: daß Sr. Königlichen Hoheit, dem
Durchlauchtigsten Großherzoge und Herrn, Herrn Carl Friedrich, Großherzoge
zu Sachsen Weimar-Eisenach, Landgrafen in Thüringen, Markgrafen zu Meißen“.