Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

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aufrichtiger Unterthanen - Liebe und Treue auch kuͤnftig im Großherzogthume ge- 
deihen werden. 
Möge denn Gottes Gnade Ew. Königliche Hoheit durch eine lange und 
glückliche Regierung, durch vielfältige reine Freuden in Ihrem erhabenen Fürsten- 
hause und durch das ungetrübte Glück Ihrer getreuen Unterthanen segnen, damit 
dann bey Weitervererbung gleicher Fürstentugenden noch in späteren Zeiten un- 
sere Nachfolger an dieser Stelle Höchstihren Nachkommen mit gleichem Frohge- 
sühle und denselben aufrichtigen Gesinnungen zu huldigen vermögen, wie wir 
jebt Ew. Königlichen Hoheit gehuldiget haben.“ 
Bekanntmachungen. 
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben — wie dem zur Huldi- 
gung einberufenen außcrordentlichen Landtage am 12. dieses bereits eröffnet wor- 
den — gnädigst zu beschließen geruhet, daß sämmtlichen Höchstihren Vasallen die, 
durch das Ableben des höchstseligen Großherzogs Carl August Königliche Ho- 
heit und dadurch eingetretene Veränderung in der herrschenden Hand nöthig ge- 
wordene Muthung und Ausbringung neuer Lehenbriefe, in Beziehung auf alle. 
Höchstihnen zu Lehen gehende Güter und Gerechtsame in höchsten Gnaden erlas- 
sen seyn soll. 
In Gemahheit höchsten Befehles wird dieß und daß die Erbbuldigungö= und 
Lehenspflicht von den am 12. dieses Monathes allhier anwesenden ständischen Ab- 
geordneten nach der hier nachgedruckten Notul geleistet worden ist, hiermit öffent- 
lich bekannt gemacht. 
Weimar am 25. August 1828. 
Großherzoglich gSä sche Landesregierung. 
von Müller. 
Erbhuldigungseid: 
Ihr, für Euch und für sämmtliche Staatsbürger, unterthanen und Ange- 
hörige des zu einem Ganzen vereinigten Großherzogthums, in deren Nahmen Ihr 
hier erscheint, sollet geloben und schwören: daß Sr. Königlichen Hoheit, dem 
Durchlauchtigsten Großherzoge und Herrn, Herrn Carl Friedrich, Großherzoge 
zu Sachsen Weimar-Eisenach, Landgrafen in Thüringen, Markgrafen zu Meißen“.
	        
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