Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr.  6563.)  Verordnung,  betreffend  die  Organisation  der  Verwaltungsbehörden  in  dem
vormaligen  Kurfürstenthume  Hessen,  in  dem  vormaligen  Herzogthume
Nassau,  in  der  vormals  freien  Stadt  Frankfurt  und  in  den  bisher  Banerischen
  und  Großherzoglich  Hessischen  Gebietstheilen.  Vom  22.  Februar
  1867.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ꝛc.

verordnen,  auf  den  Antrag  Unseres  Staatsministeriums,  was  folgt:

..  1.

Aus  nachstehend  beseichneten,  durch  das  Gesetz  vom  20.  September  1866.
(Gest,Sammnl.  S.  555.)  und  durch  das  Gesetz  vom  24.  Dezember  1866.  (Gesetzamml.
  S.  876.)  mit  Unserer  Monarchie  vereinigten  Gebieten:

1)  dem  ehemaligen  Kurfürstenthum  Hessen,

2)  den  bisher  Bayerischen  Gebietstheilen,  Bezirksamt  Gersfeld  und  Landgerichtsbezirk
  Orb  ohne  Aura,

3)  aus  dem  bisher  Großherzoglich  Hessischen  Kreise  Vöhl,  einschließlich  der
Enklaven  Eimelrod  nd  mich  Sesise  I

wird  ein  Verwaltungsbezirk  unter  dem  Namen:  „Regierungsbezirk  Kassel“  gebildet.
Die  Regierung  dieses  Bezirks  hat  ihren  Sitz  in  Kassel.
S.  2.

Aus  nachstehend  aufgeführten,  durch  dieselben  Gesetze  mit  der  Monarchie
vereinigten  Landestheilen:

1)  dem  ehemaligen  Herzogthum  Nassau,
2)  der  ehemals  freien  Stadt  Frankfurt,
sowie  aus  folgenden  bisher  Großherzoglich  Hessischen  Gebieten:
3)  dem  ehemals  Landgräflich  Hessen-Homburgischen  Amte  Homburg,
4)  dem  Kreise  Biedenkopf,

5)  dem  nordwestlichen  Theile  des  Kreises  Gießen,  welcher  die  Orte  Frankenbach,
Krumbach,  Königsberg,  Fellingshausen,  Bieber,  Haina,  Rodheim,  Waldgirmes,
  Naunheym  und  Herrmannstein  mit  ihren  Gemarkungen  umfaßt,

6)  aus  dem  Ortsbezirk  Rödelheim,

7)  aus  dem  bisher  unter  Großherzoglich  Hessischer  Souverainetät  gestandenen
Theile  des  Ortsbezirkes  Nieder-Ursel,

wird  ein  Verwaltungsbezirk  gebildet,  welcher  die  Benennung:  „Regierungsbezirk

Wiesbaden“  erhält.  Die  Regierung  dieses  Bezirks  hat  ihren  Sitz  in  Wiesbaden.

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