Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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Monathe Januar, Februar, April, May, August, Oktober 
und November Zwey Monathssteuern und am 1. July Eine 
Monathssteuer. 
VIII. In den sonst reichsritterschaftlichen Aemtern Lengsfeld und Völkers- 
hausen: Zwey und Zwey Fünftheile der bieher bestandenen 
Ordinarien, wovon verfallen sind am ersten Tage der Monathe 
Januar 1/2 Ordinarium 
April 1/2 — 
July 2/5 — 
Oktober 1/2 — 
November 1/2 — 
IX. Von den, sowohl in den vormahls Hessischen, als in den sonst reichsritter- 
schaftlichen Gebiethötheilen, befindlichen Eremtensteuerbaren Objekten 
sind Sechs Viertheile Eremten-Steuern nach dem Fuße der 
im Jahre 1821 geschebenen Erhebung derselben zu entrichten, wovon jedes- 
mahl am ersten Tage der Monathe Januar, Februar, April, August, 
Oktober und November Ein Viertheil jenes Steuerbetrages anfal- 
lig wird. 
Auf Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs höchsten Befehl und in Ge- 
mäßheit der dieserhalb in dem höchsten Steuer-Patente vom 15. Dezember 1829 
ertheilten Zusicherung, wird dieses Allcs hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht 
und werden zugleich Steuerpflichtige sowohl als Steuererheber erinnert und an- 
gewiesen, bey Entrichtung und Erhebung der betreffenden Steuern die festgesetz= 
ten Termine genau zu beachten und übrigens dasjenige, was die Steuererhebungs- 
Verordnung vom 9. November 1821 vorschreibt, sich allenthalben zur Richtschnur 
dienen zu lassen. 
Weimar am 21. Dezember 1829. 
Großherzoglich Sächsisches Landschafts -Kollegium. 
Ch. Weyland. 
III. Es wird zur öffentlichen Kunde gebracht, daß dem Großherzoglichen 
Advokaten Trautvetter in Gerstungen, seinem Wunsche gemäß, verstattet wor- 
den ist, seinen Wohnsitz vom 1. Januar 1830 an nach Vacha zu verlegen. 
Eisenach den 24. Dezember 1829. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk.
	        
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