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Monathe Januar, Februar, April, May, August, Oktober
und November Zwey Monathssteuern und am 1. July Eine
Monathssteuer.
VIII. In den sonst reichsritterschaftlichen Aemtern Lengsfeld und Völkers-
hausen: Zwey und Zwey Fünftheile der bieher bestandenen
Ordinarien, wovon verfallen sind am ersten Tage der Monathe
Januar 1/2 Ordinarium
April 1/2 —
July 2/5 —
Oktober 1/2 —
November 1/2 —
IX. Von den, sowohl in den vormahls Hessischen, als in den sonst reichsritter-
schaftlichen Gebiethötheilen, befindlichen Eremtensteuerbaren Objekten
sind Sechs Viertheile Eremten-Steuern nach dem Fuße der
im Jahre 1821 geschebenen Erhebung derselben zu entrichten, wovon jedes-
mahl am ersten Tage der Monathe Januar, Februar, April, August,
Oktober und November Ein Viertheil jenes Steuerbetrages anfal-
lig wird.
Auf Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs höchsten Befehl und in Ge-
mäßheit der dieserhalb in dem höchsten Steuer-Patente vom 15. Dezember 1829
ertheilten Zusicherung, wird dieses Allcs hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht
und werden zugleich Steuerpflichtige sowohl als Steuererheber erinnert und an-
gewiesen, bey Entrichtung und Erhebung der betreffenden Steuern die festgesetz=
ten Termine genau zu beachten und übrigens dasjenige, was die Steuererhebungs-
Verordnung vom 9. November 1821 vorschreibt, sich allenthalben zur Richtschnur
dienen zu lassen.
Weimar am 21. Dezember 1829.
Großherzoglich Sächsisches Landschafts -Kollegium.
Ch. Weyland.
III. Es wird zur öffentlichen Kunde gebracht, daß dem Großherzoglichen
Advokaten Trautvetter in Gerstungen, seinem Wunsche gemäß, verstattet wor-
den ist, seinen Wohnsitz vom 1. Januar 1830 an nach Vacha zu verlegen.
Eisenach den 24. Dezember 1829.
Großherzoglich Sachsische Landesregierung.
von Gerstenbergk.