Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

Bekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl soll wegen des, gestern Nachmittags um 1,1/2 uUhr allhier 
erfolgten Ablebens Ihrer Königlichen Hoheit, der Durchlauchtigsten verwitweten 
Frau Großherzogin zu Sachsen Weimar-Eisenach, alles Tanzen, Musikhalten, 
sowie jede andere öffentliche Lustbarkeit im ganzen Großherzogthume sofort vier 
Wochen lang eingestellt werden. 
Sämmtliche Polizey-Unterbehörden des Großherzogthumes haben daher das 
deshalb Erforderliche unverzüglich zu verfügen. 
Weimar den 15. Februar 1830. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
 
	        
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