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Großherzogl. S. Weimar -Eisenach'sches
Regierungs= Blakl.
Nummer 5. Oen 26. Februar 1830.
Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem die nachstehende Erklärung über die Erneuerung der mit der Königlich
Preußischen Regierung unter dem 31. Dezember 1816 zu Weimar abgeschlossenen
Militär-Durchmarsch= und Etapen-Konvention gegen eine gleichlautende Erklä-
rung des Königl. Preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten heute
ausgewechselt worden: so wird solche hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 19. Januar 1830.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
C. W. Freyherr von Fritsch.
Nachdem die zwischen der Großherzoglich Sächsischen und der Königlich
Preußischen Regierung am 31. Dezember 1816 zu Weimar abgeschlossene Mi-
litär-Durchmarsch= und Etapen-Konvention, der in dem Artikel V derselben
enthaltenen Bestimmung zufolge, mit dem 1. Januar 1827 abgelaufen ist, das
Bedürfriß eines, die diesfälligen gegenseitigen Verhältnisse regelnden Uebereinkom-
mens aber noch fortdauert: so haben die beyderseitigen Ministerien Kraft des
ihnen von ihren resp. Gouvernements ertheilten Auftrages, nachstehende ander-
weite Uebereinkunft verabredet:
Artikel I.
Geststellung der Linie der #bigt Hrugilcn Miher-l Sspen. der Etapen= Haupt-Oerter,
1) Buttstädt, welches drey Meilen von Erfurt und drey und eine halbe
Meilen von Raumburg entfernt liegt, wird in der Regel, und so lange
als die Wege in jener Gegend nicht verdorben sind, als der Etapen-Ort
zwischen Naumburg, dem Herzogthume Sachsen und Erfurt angenom-
men, und nur bey sehr ubler Witterung und dadurch sehr verschlimmerten