Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

 

Seite  des  g  der
t  Regierungs=  Bekannt-Inbal
  —  machung.
A.
Adjunkturen  —  deren  Besehung:
a)  der  Superintendentur  Dornburg  8.  V.
5)  der  Schulaufsicht  ünd  zivar:
na)  der  zweyten  in  der  Diözes  Allstedt  97.  J.
bb)  der  bdritten  in  der  Diözes  Apolda  1.  I.
ec)  der  ersten  in  der  Diszes  Jena  .  64.  II.
dd)  der  dritten  in  der  Diözes  Neustadt  8.  VI.
ee)  der  zweyten  in  der  Diözes  Weida  98.  II.
4.  13.  III.  IV.
Advokatorische  Praxis.  Die  Ertheilung  derselben  betr.  14.  84.1I.  I.
102.  120.I.  V.
Aktnare.  Siehe  Justiz-Beamtete  und  Abtuare.
Amts=  und  Gerichtsdiener-Gebühren  bey  den  Polizen-Unterbehörden;
  sie  sollen  nur  gegen  Aushändigung  ordnungemßiger,
von  den  zuständigen  Behörden  selbst  ausgestellter  Liquidationen
erhoben  werden  .  .  102.  J.
Siehe-  auch  Dienergebühren.
Artikel  —  aberkannte.  Siehe  Zeugen-Rotul.
Auenheim,  bisher  zu  dem  Justiz-Amte  Crayenberg  sehoͤrig,  w  wird
mit  dem  Justiz-Amte  Gerstungen  vereiniget  .  112.  IV.
Ausländer,  welchen  die  Wiederbetretung  des  ——  bey
Strafe  körperlicher  Züchtigung  oder  zeitlanger  Frepheltsberaubung
untersagt  ist,  sollen  6
a)  von  den  Untersuchungsgerichten  in  den  Wochenblättern
nahmhaft  gemacht,  persönkich  bezeichnet  und  diese  Signalements
  in  einem  bestimmten  Akten-Bande  gesammelt,  sodann

b)  die  hiernach  wieder  Erkannten  und  Betroffenen  von  den
Holizen-Unterbehrden  an  das  Untersuchungsgericht,  welches
  die  Bekanntmachung  erlassen  hat,  mittelst  Schub-102.  103.V.  V.
Transportes  abgellefert  werden  .  .  118.  J.
uslagen  —  bare  (d.  h.  Abung,  Transport  und  Porto);  nur
diese  sollen  in  Untersuchungen,  wo  wegen  Unvermögenheit  der
Inkulpaten  die  Kosten  niedergeschlagen  werden  mussen,  gegenseitig
erstattet  werden.  Diesf.  Konvention  mit  der  Krone  Baiern
(vergl.  auch  Regierungs=  Blatt  v.  J.  1823  S.  162  Nr.  10)  73.  III.