Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

 

 

 

 

und  zu  Eisenach.  Diesf.  Uebersichten  .

 

Seite  des  Nr.  der
In  h  a  l  t.  Neierungs:  Bekannt-..
  .  SBeilattes.  achun  g
bey  Bewirkung  der  Exekution  von  allen  Einnahmebehoͤrden  der
Kammer  und  des  Landschafts-Kollegiums  .  .  .  7.  IV.
l*)
Fleischwaaren  —  das  Einbringen  auswärtiger  in  die  Residenz
Stadt  Weimar.  Diesf.  Verordnung  .  .  ·«  115.  IV.
Formeln  —  lateinische.
Siehe  lateinische  Worte  und  Formeln.
Forst-Dienststellen  im  Großherzogthume.  Vorschrift  wegen  Bildung
  der  Bewerber  um  dieselben  vom  16.  Februar  1830  49—58.  —
Fragstücke  —  aberkannte.  Siehe  Zeugen-Rotul.
G.  4
Geburtshülfliche  Praxis.  Etlaubuiß  zu  deren  Ausübung  für
einen  Chirurgen  66.  V.
Geisa  —  das  dasige  Amt  erhaͤlt  statt  der  bisherigen  Bezeichnung
„Oberamt“  kuͤnftighin  die:  „Großherzoglich  Saͤchsisches  Justiz-Amt“
  0  -  110.  II.
Geldausleihung  der  **
Justlz-Beamtete  und  Aktuare.
Geld-Exekution  im  Amte  Geisa.  Gesetz  uͤber  deren  Abschaffung
vom  8.  May  1830  .  .  .  .  ;  .  75.  76  —
Geld-Paquete.  Vorschrift  uͤber  deren  Form  bey  Einsendung  an
die  Kammer-Zentralkasse  und  bey  Ausgabe  derselben  von  Kam-  31
meral-Einnehmern  und  Kassen-Beamteten  an  Dritte,  (vergl.  a.
Regier.  Blatt  v.  J.  1819  S.  15  Nr.  III)  .  .  13.  III.
Gerichtsdiener-Gebühren.

Siehe  Amts=  und  Gerichtsdiener-Gebühren.
Gerichtskosten.  S.  Sporteln=  Angelegenheiten.
Gesandeschaften:  .

a))  Großherzogliche  am  Königl.  Französischen  Hose  105.  —

b)  Kaiserl.  Oesterreichische  am  Großherzogl.  Hofe  .  63.  —

D)  Königl.  Französische  am  Großhfrzogl.  Hofe  4  117.  —
Geschaftsthätigkeit  der  beyden  Landesregierungen  z  Weimar  IE

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