Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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sprechen immerwährender oder wenigstens zwanzig- 
jähriger Leistungen nach dem mit fünf vom Hun- 
dert zum Hauptstamme zu erhöhenden Betrage, bey 
Leistungen auf eine geringere aber bestimmte Zahl 
von Jahren nach dem Gesammtbetrage derselben. 
b) Verträge über nicht zu Geld oder nicht mit Bestimmtheit 
im Voraus anzuschlagende Vertragögegenstände nach Maß- 
gabe der Wichtigkeit und der Muͤhe .. .. 
bis 
Anmerkung 1. unter diesen Ansätzen sind alle und jede des 
Vertrages wegen nöthige Ausfertigungen, Niederschreibungen 
und gerichtliche Handlungen begriffen, und es werden nur 
noch der Stempel, die Kopialien und Dienergebühren liquidirt. 
Anmerkung 2. Kapital-Aufnahmen der Kirchen und frommen 
Stiftungen sind ganz frey. 
Anmerkung 3. Wird die gerichtliche Bestätigung zuletzt ver- 
weigert, so werden die einzelnen des Vertrages wegen gesche- 
henen gerichtlichen Handlungen nach den besonderen in der 
Tarordnung dafür bestimmten Ansätzen berechnet, doch darf 
der Gesammtbetrag dieser Kostenforderung die Hälfte desjeni- 
gen Satzes, welcher im Falle der Bestätigung Statt gefunden 
haben würde, nie übersteigen. 
Confrontationen * K . 
mit Ausschluß des Protokolls. 
Copialien, s. Abschriften. 
Dekret, s. Beschluß. 
Depositen-Gebühren, nach der Verordnung vom 14. May und 
6. Dezember 1821. 
Deputation, s. Erpedition. 
Diäten, s. Erpedition. 
Distributions-Bescheid, (. Erkenntniß. 
Ediktal-Ladung 
Für die zur Nachricht der Redaktion darauf zu schreibende 
Bemerkung, wie oft sie eingerückt werden sollen .. 
Ehepakten, (. Confirmation. 
Eidesformel, wie Ausfertigungen. 
Bey Elden der Zeugen und Sachverstandigen nichts. 
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gr. 
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