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c) Außerhalb der Flurmarkung erhalt jede Amts-Person
Transport-Kosten ...
für Zehrung: aa) der Beamtbee
bb) der Akturr. ...
Wuͤrde das Geschaͤft in einem halben Tage, d. h. in 4
Stunden, mit Inbegriff der Hin= und Herreise abgemacht,
oder konnte es in der Zeit abgemacht werden, so passirt
nur die Halfte der Zehrung.
Müßte die Amts-Person über Nacht bleiben, so kommt
zu obigen Ansähen noch für Logis und Trinkgeld für jede
Person . ..
Die Diaͤten fuͤr den folgenden Tag werden besonders berech-
net, die Transport-Kosten aber nur zur Halfte.
Heitzung und Erleuchtung, wenn sie nöthig waren, werden
besonders berechnet.
Werden mehre Geschäfte zu gleicher Zeit vorgenommen, so
sind die Zehrungs= und Transport-Kosten zu theilen.
Fidei-Kommisse, (. letzte Willen.
Gutsanschlag, (. Erxpedition.
Heften der Akten, bis zu 50 Blat..
von 50 bis 99 Blatft..
über 100.
Hülfsvollstreckung, s. Erpedition.
Insinuations-Registratur ist unter dem Ansatz für die Aus-
fertigung begriffen.
Inventar, s. Verzeichniß.
Inventur, s. Erpedition.
Justifikation einer Rechnung, vorbehältlich der achten allgemeinen
Bestimmung, wenn die Summe der Einnahme beträgt unter
50 thlr. Konv.
von 50 bis 99 -
von 100 bis 199 - -
von 200 bis 400 - -
von jedem vollen Hundert daruͤber noch
doch nicht uͤber . ..
Hierunter sind alle der Justifikation vorausgehende Ver-
fügungen und Beschlüsse und die Justifikations-Resolutionen
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