Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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Versteigerungen gefuͤhrt werden muß, wenn die wahre ur- 
spruͤngliche Einnahme und deren Zinsabwurf betraͤgt unter 
100 thlr. Konv. 
von 100 bis 199 - - 
von 200 bis 400 - - 
von jedem vollen Hundert daruͤber noch 
doch nicht über 
mit Einschluß der Quittungen, doch mit Ausschluß der De- 
positions-Gebühren und Reinschriften. 
Bey anderen Einnahmen, als den oben genannten, passirt 
für die Rechnung nichts, sondern es sind dabey nur die 
vorschriftsmäßigen Depositions = Gebühren in Ansatz zu 
bringen. 
Registratur, s. Niederschreibung. 
Reinschriften nach der Verordnung vom 7. Oktober 1817. 
Reisekosten, s. Expedition. 
Resignation, s. Erpedition. 
Rotul, s. Zeugen. 
Rubriciren der Aktten 
Subhastations-Patent, wenn die Grundstücke tarirt sind zu 
101 bis 999 thlllr. 
zu 1000 thlr. und darüber 
Passirt nur Ein Mahl, wenn auch mehre Eremplare ausge- 
fertiget werden. 
Nur die Halfte ist anzusetzen, wenn das Patent keine aus- 
führliche Beschreibung der angeschlagenen Gegenstände enthält. 
Für die zur Nachricht an die Zeitungs-Redaktion darauf 
zu schreibenden Bemerkungen, wie vielmahl das Patent ein- 
zurücken itee6 
Subnotation, s. Beschluß. 
82 Tauschbrief, s. Confirmation. 
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Taration, (. Erpedition. 
Termin, d. h. jede Verhandlung vor Gericht in streitigen Rechtssa- 
chen, bey welcher wenigstens zwey Partheyen erscheinen 
Sofern nicht für einzelne Arten besondere Ansätze bestimmt 
sind, s. Erbschafts-Regulirungs-, Liquidations= 
Licitations-, Vergleichs-Termine, letzte Willens- 
— l 
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