Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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Schulgarten gewonnen werde, indem Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, 
die Betreibung der Gärtnerey, als Nebenbeschäftigung der Schullehrer, insonder- 
heit für Gemüsebau und Baunzucht, auf alle Weise begünstiget wissen wollen. 
Wir fordern die Behörden und Gemeinden, die Vorstehendes angeht, hier- 
mit auf, diesen Wünschen und Bemerkungen allenthalben, wo sich Gelegenheit 
und Anlaß dazu zeigt, möglichst entgegen zu kommen und ihnen die gebührende 
Rücksicht zu widmen. 
Weimar den 23. Marz 1830. 
Großherzoglich Sächsisches Ober-Konsistorium. 
Percer. 
II. Von Großherzogl. Landes-Direktion wird auf Antrag der Königl. 
Siächs. Landesregierung zu Dresden hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß der 
Debit der Loose von den Königl. Sachsischen Lotterien in dem Großherzogthume 
Sachsen Weimar-Eisenach wie zeither auch ferner jedermann freygegeben und 
weder auf gewisse Kollekteurs beschränkt, noch von einer deshalb nachzusuchenden 
besonderen Erlaubniß abhängig gemacht ist. 
Weimar den 30. März 1830. 
Großherzoglich Saͤchsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
III. Zu Abstellung des bisher öfters vorgekommenen Mißbrauches, daß 
von den Unterbehörden in polizeylichen Untersuchungssachen und in Verwaltungs- 
angelegenheiten unseres Bereiches schriftliche Ladungen erlassen worden sind, wo- 
durch unnöthige Kostenvermehrung für die Betheiligten entstanden ist, verordnen 
wir hiermit, 
daß künftig in allen polizeylichen Untersuchungssachen und in allen, unserem 
Geschaftökreise angehörenden, Verwaltungsangelegenheiten in der Regel bloß 
mündliche Ladungen — und nur ausnahmsweise, wenn solche aus besonderen 
Rücksichten nicht genügend erscheinen, schriftliche Ladungen zu erlassen sind. 
Sämmtliche Polizey-Unterbehörden des Großherzogthumes haben, bey Vermei- 
dung von Disziplinar-Andung in Fällen der Zuwiderhandlung, dieser Bestimmung 
gebührend nachzukommen. 
Weimar den 15. April 1830. 
Großherzoglich Sichsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler.
	        
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