78
setzen sey. Hierdurch hat jene Stelle nicht nur den Anschein grammatikalischer
Fehlerhaftigkeit erhalten, sondern auch Veranlassung zu einer, der Absicht des
Gesetzgebers zuwiderlaufenden Auslegung gegeben. Es wird daher diecser Druck-
fehler hiermit berichtiget. Eisenach den 11. May 1830.
Großherzoglich Sachsische Landesregierung.
von Gerstenbergk.
II. Dem Doktor der Medizin und Chirurgie, Johann Alerander Venus
aus Apolda, ist, nach gut bestandener Prüfung vor der Großherzogl. Medizinal-
Eraminations-Deputation allhier und nach vorgängiger Verpflichtung, die nach-
gesuchte Erlaubniß zur arztlichen, wundärztlichen und geburtshülflichen Praris in
den Großherzogl. Landen ertheilt und ihm die Stadt Magdala zu seinem wesent-
lichen Aufenthalte angewiesen worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird.
Weimar am 13. May 1830.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
F. von Schwendler.
III. Auf allerhöchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, sol-
len den inländischen Orgelbauern, welche sich als geschickte und zuverlassige Mei-
ster bewahren, vorzugsweise alle im Lande vorkommende Neubaue und Reparatu-
ren an Orgeln übertragen, Ausländer aber nur dann zugelassen werden, wenn sie
durch obrigkeitliche Zeugnisse sich nicht nur wegen ihrer Geschicklichkeit ausgewie-
sen, sondern auch dargethan haben, daß in ihrem Lande den Orgelbauern aus
dem Großherzogthume die Herstellung von Orgeln ohne Beschränkung und Er-
schwerung gestattet sey.
Es haben sich daher die Konsistorial-Aemter, Pfarrer und Gemeinden hier-
nach genau zu achten. Eisenach den 28. May 1830.
Großherzoglich Sächsisches Ober-Konsistorium.
G. Wittich.
IV. Dem Chirurgen Julius Höber, zeither zu Lauchröden, ist die Ver-
legung seines Wohnsitzes nach Eisenach, wo er das erledigte Stadtgerichts -Chi-
rurgiat übertragen erhalten hat, gestattet worden, welches hierdurch bekannt ge-
macht wird. Weimar den 29. May 1830.
Großherzoglich Saächsische Landes-Direktion.
F. von Schwendler.
(Hierbey vier Uebersichten, welche die Geschäftsthétigkeit der Großherzoglichen Landesregie-
rungen zu Weimar und zu Eisenach im Jahre 1829 enthalten.)