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Ehren zu entheben und vom 1sten Oktober dieses Jahres an mit Verwilligung
einer jährlichen Pension in den Ruhestand zu versetzen gnädigst geruhet.
Beförderungen.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben den Herrn Finanz-Rath
Friedrich Wilhelm Schüler zu Eisenach, zum Mitglied Hochstihrer Im-
mediat-Kommission für das katholische Kirchen= und Schulwesen, sodann den
Justiz-Amtmann Heinrich Chiistian Thon zu Tiefenort, zum Justiz-Amt-
mann und Stadt -Schuldheißen zu Vacha, den Stadtgerichts-
Assessor und Gerichts = Direktor Heinrich Christoph Hasert zu Eisenach, zum
Justiz-Amtmann zu Tiefenort, den ersten Amts-Aktuar Franz Sabinian
Creutznacher zu Creuzburg, zum Stadtgerichts-Aktuar zu Eisenach, den
Amts-Accessisten Ferdinand Mier, zu Allstedt, zum Amts-Aktuar zu Oldis=
leben, demnächst den Unterförster Carl Friedrich Erbe zu Eisenach zum Unter-
förster auf der Hohensonne und den Korp-Jager Johann Wilhelm Heinrich
Feuchter zum Unterforster zu Eisenach gnadigst ernannt.
Bekanntmachungen.
I. Des Großherzogs Koönigliche Hoheit haben allergnadigst geruhet, dem
Rechts-Kandidaten Heinrich Adam Waitz zu Lengsfeld die Amts-Advokatur zu
ertheilen. Es ist derselbe heute als Großherzoglicher Amts= Advokat verpflichtet
und demselben die Stadt Ostheim zum Wohnsitz angewiesen worden.
Oeffentlich bekannt gemacht Eisenach den 10. Juny 1830.
Großherzoglich Sachsische Landeöregierung.
von Gerstenbergk.
II. Seit der unter'm 10. März d. J. erlassenen Bekanntmachung, die
wünschenswerthe Abschaffung des Beichtgeldes betreffend, ist von der Gemeinde zu
Sachsenhausen (Diözes Buttstädt), von den Gemeinden zu Schwabödorf und Rö-
digsdorf (Diözes Mellingen) und von der Gemeinde zu Bechstedtstraß (Diözes
** mit ihren Geistlichen demgemäß ein entsprechendes Abkommen getrof-
en worden.
Indem wir diese wohlgesinnten und vorurtheilsfreyen Gemeinden hiermit
öffentlich beloben, sprechen wir wiederholt den Wunsch aus, daß dem von ihnen
gegebenen Beyspiel bald mehre Gemeinden nachfolgen und hierdurch das laufen-
de, wegen des Jubelfestes der Uebergabe des Augsburgischen Glaubensbekennt-