(Beylage zu Nr. 15 des Reg. Blt.) « 155
A. Gesundheits-Paß für Reisende.
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Alter
Größe
Haare
Augen
Nase
Mund
Gesicht .
Besondere Zeichen Worin verpackt.
Ort. Dienstsiegel. Ausfertigende Behoͤrde. Unterschrift des Physikus.
Datum.
1)
2
zu werden, als wenn er aus wirklich infizirten Gegenden käme.
3
Bemerkungen.
als wenn sie aus einer mit der Cholera befallenen Gegend her kämen.
4
—2
Dienstsiegel
Dieser Gesundheits-Paß gilt nur für die zu der oben angegebenen Reise erforderliche Zeit, nähmlich ff.... Wochen Tage, vom Tage der Ausstellung an gerechnet.
An keinem Orte, wo übernachtet worden ist, darf das Vistrenlassen verabsäumt werden. Im Unterlassungsfalle muß sich der Relsende gefallen lassen, an der Grenze so behandelt
Nur mit der in dem Passe angegebenen Bagage wird nach dem Jahalte desselben verfahren.
Sollte der Reisende noch andere Effekten bey sich führen: so werden diese behandelt,
Der Reisende muß sich durch hierunter zu sehende eigenhändige Nahmensunterschrift verpflichten, wenn er
ruhrung gekommen seyn sollte, dieses der Grenzbehörde anzuzelgen.
Nahmensunterschrift des Reisenden.
auf seiner Reise wissentlich mit verdächtigen Personen oder Sachen in Be-