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Als Zeichen von Besserung der Kranken kann man folgende ansehen:
a) Abnahme des Erbrechens und des Durchfalles;
b) Abnahme des Durstes und des Brennens in der Herzgrube und Magen-
gegend;
c) Wärmerwerden der Haut, besonders an Händen und Füßen und warmes
Dunsten derselben;
d) Wiederausleerung des in der Krankheit fast ganz fehlenden uUrins;
e) Abnahme der Angst und Beklemmung;
1) stärker fühlbarer Puls, (worüber aber nur Personen urtheilen können,
welche im Pulefühlen einige Uebung haben.)
Die Gefahr ist indessen, selbst nach vollkommen gehobener Krankheit, noch
nicht vorüber, da das geringste Versehen des Genesenen in seinem Verhalten sehr
leicht bösartige Nachkrankheiten, z. B. Nervenfieber 2c., zur Folge haben kann.
Man richte sich also nach den Vorschriften seines Arztes; so lange dieser es für
nöthig findet, ohne alle Ausnahmen, und verhindere nicht durch eigene Schuld
eine vielleicht glücklich begonnene Herstellung.
Zu III sind folgende Vorsichtsmaßregeln, so bald die Krankheit in einem
Orte ausgebrochen ist, besonders zu beachten, woben als Regel angenommen wird,
daß die Kranken in ihren Wohnungen ärztlich behandelt werden.
1) Ohne die, zur Erhaltung der Gesundheit nöthige, tägliche Bewegung in
freyer Luft, den Umgang mit Freunden u. s. w. aufzugeben, suche man doch, sich
und die Seinigen von Anderen möglichst abzusondern und nahmentlich die Gemein-
schaft mit Fremden zu meiden.
2) In Haäusern, die von vielen Leuten bewohnt werden, wird auch cin ge-
wisser Rückhalt gegen die Hausbewohner selbst von Nutzen seyn.
3) Auf die Dienstleute, Lehrlinge 2c. und deren Verkehr außerhalb des
Hauses habe man in gleicher Art ein scharfes Auge. Dienstleute, oder sonstige
Hauögenossen, welche die Nacht über in fremden Hausern zubringen, können in
dieser Hinsicht besonders gefährlich werden.
4) Die nähmliche Vorsicht ist in Bezug aus Personen zu empfehlen, wel-
che von Haus zu Haus gehen und mit sehr vielen Unbekannten in Berührung
kommen.
5) Bey'm Einkaufe von Lebensmitteln, nahmentlich von Vegetabilien, Brot,
Mehl, Garten= und Baumfrüchten, Gemüßen und allen reinlichen trocknen Ma-
terial-Waaren, sowie von Getränken, bedarf es keiner besonderen Vorsicht;
Fleisch dagegen lasse man bey'm Ankaufe, ehe man es berührt, in ein Gefäß mit
Wasser werfen.