Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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b) wegen der, von 1815 bis 1817 Sachsen-Weimar'scher Seits erhobenen 
Einkünfte des Erfurter Schul= und Ex-Jesuiten-Fonds; 
) wegen eines Guthabens aus der gegenseitigen Abrechnung rücksichtlich der, 
nach Artikel 4 des Staatsvertrages vom 22. September 1815 gegen einander 
ausgetauschten Dörfer Nöda und Ringleben, unbestrittener Weise an die 
Großherzoglich Weimar'sche Regierung zu machen hat. 
Artikel 5. 
Die Vergütung und resp. Berichtigung sämmtlicher, im vorstehenden Artikel 
aufgeführter Preußischer Aktiv-Forderungen, deren Werth Koniglich Preußischer 
Seits mindestens auf 
Ein und Dreyßig Tausend Neunhundert und Achtzig Thaler Preußisch Courant 
abgeschätzt wird, geschiehet von Seiten der Großherzoglich Weimar'schen Regie- 
rung in folgender Art: 
A. Dieselbe bezahlt vom 1. Januar 1832 an alljährlich und ohne Unter- 
brechung in verhältnißmäßigen Raten von mindestens Ein Tausend Zweyhundert 
und Funfzig Thalern an Preußen die Summe von 
Zwanzig Tausend Thalern 
bis zu deren vollständiger Abtragung. 
B. Sie übernimmt ausschließlich die Befriedigung folgender, bisher von ihr 
vertretener Ansprüche Großherzoglicher Unterthanen an Preußen, als 
a) der katholischen Kirchengemeinde zu Jena wegen der, auf 965 Thaler 
berechneten Pachtgelder von dem, seit 1808 dem Kirchen-Aerar derselben als 
Dotation gehörenden, vormahligen Blankenhaynschen Domänen-Gute Mohren- 
thal, deren Beschlagnahme und Einzichung Königlich Preußischer Seits im 
Jahre 1814 provisorisch verfügt wurde; 
b) der Witwe des vormahligen Spielkarten-Fabrikanten Dreißig zu Tonn- 
dorf wegen der, von 1816 bis 1822 zu der Summe von 1071 Thalern erwach- 
senen Rückstände einer jahrlichen Unterstützung ven 100 Thalern, welche man
	        
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