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Waffenplatzes im Gefammtbetrage von 20458 thlrn. 22 gr. 4 pf. Konventions-
Geld;
e) wegen der, in demselben Jahre aus dem alt-Weimar'schen Tannrodaer
Forste abgegebenen Stangen und Pfaͤhle zur Einfassung des neuen allgemeinen Be-
gräbnißplatzes zu Erfurt im Betrage von 92 thlrn. 8 gr. 8 pf. Konventions-Geld;
)wegen einer, im Jahre 1815 bewirkten Lieferung von 200 Stämmen
Nadelholz aus alt-Weimar'schen Forsten zur Befestigung von Erfurt im Betrage
von 328 thlrn. 17 gr. Konventions-Geld.
I. Die Großherzoglich Weimar'sche Regierung entsagt zugleich ihrem An-
spruche auf Ersatz der von 1816 bis 1831 mit 1620 thlrn. Preußisch Courant
bezahlten Pensions-Beträge an einige, in dem Dorfe Nöda wohnhafte vormahls
Königlich Sachsische Militärs und übernimmt deren Befriedigung für die Zukunft.
Artikel 6.
Mit Rücksicht auf die, in den vorhergehenden Artikeln verabredete Ausglei-
chung übernimmt Preußen Seinerseits auf den so genannten französischen Aversio-
nal-Fonds die unverweilte Zahlung der, von 1806 bis 1813 rückständig geblie-
nen Zinsen der Erfurt-Blankenhaynschen Landesschuld an die dabey betheiligten
Großherzoglich Weimar'schen Unterthanen und verzichtet zugleich auf Seine
Ansprüche,
n) wegen der, vor dem 1. Juny und vor dem 1. November 1815 in den,
an Sachsen-Weimar abgetretenen Erfurt-Blankenhaynschen Gebiethstheilen er-
wachsenen Abgabereste oder sonstigen fiskalischen Einnahmen, so weit solche in
Sachsen-Weimar'sche Kassen geflossen sind und gegenwärtig etwa noch als exigi-
bel zu betrachten seyn dürften;
b) wegen der, in den fraglichen Gebiethötheilen ausstehenden Staats-Aktiv-
Kapitalen;
c) wegen verhältnißmaßiger passiver Theilnahme Sachsen-Weimars an den
so genannten Erfurter Zentral-Pensionen;