Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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A. ueber die Legitimation und Kontrole des, vertrags— 
mäßig Abgabenfreyen, oder hinsichtlich der Abgabensätze begün- 
stigten, Verkehrs mit inländischen Erzeugnissen und Fabrikaten 
aus dem Großherzogthume Sachsen Weimar-Eisenach in die Ks- 
niglich Preußischen Kreise Erfurt (Stadt und Gebieth), Schleu- 
ßingen und Ziegenrück. 
Versendungen inländischer Erzeugnisse und Fabrikate, bey welchen die ver- 
tragsmäßigen Erleichterungen in Anspruch genommen werden, dürfen in der Regel 
mea von den Produzenten oder Fabrikanten solcher Gegenstände geschehen. 
2. 
Erfolgen dergleichen Versendungen ausnahmsweise durch die zweyte Hand: 
so hat sich der Versender gegen die Behörde, welche die Ursprungsbescheinigung 
ausstellt, über den inländischen Ursprung der Gegenstände genügend auszuweisen. 
8. 
Soll eine Versendung erfolgen: so wird der Abfertigungsstelle (dem zu- 
ständigen Großherzoglichen Justiz-Amte, Stodtrathe oder Patrimonial-Gerichte), 
von dem Versender eine, nach dem unter A beygefügten Muster zur ursprungs- 
kestkenntung schriftlich abgefaßte Anmeldung vorgelegt, die folgende Punkte ent- 
alten muß: . 
a) Gattung und Menge der Gegenstaͤnde, (letztere mit Buchstaben geschrieben,) 
b) Absendungsort und Nahmen des Versenders, 
c) Bestimmungöort, » 
d) Versicherung des Versenders an Eidesstatt, daß die Gegenstände in- 
ländischen Ursprungs sind. 
Die bestimmungsmäßige Abfertigungsstelle hat die Richtigkeit der Anmeldung, 
nach der ihr beywohnenden Kenntniß von dem Stande und Gewerbe des Versen- 
ders, von der Beschaffenheit seiner Erzeugnisse oder Fabrikate, und, bey aus- 
nahmsweisen Versendungen aus der zweyten Hand, nach den beyzubringenden Be- 
weisen der inlandischen Abstammung, pflichtgemäß zu prüfen. Ergeben sich dabey 
keine Bedenken: so erfolgt — unentgeldlich — die Bescheinigung auf dem ur- 
sprungszeugnisse, unter Bemerkung der Gültigkeitsfrist für den Transport bis zum 
Bestimmungö orte. 
5. 
In letzterem wird der Transport der betroffenen Steuerstelle mit dem Cer-
	        
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