Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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Großherzogl. S. Weimar · Eise nach sches 
Regierungs= Blall. 
Nummer 9. Den 20. May 1831. 
  
  
Bekanntmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl wird nachstehendes Patent zu Erkäuterung des Arti- 
kels 8 des Zoll= und Handels-Vertrages mit dem Königreiche 
Preußen vom 11. Februar dieses Jahres zur allgemeinen Nachachtung öffent- 
lich bekannt gemacht. Weimar am 17. May 1831. 
« Großherzoglich Saͤchsische Landesregierung. 
von Muͤller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. K. 
In der Absicht, die Herstellung eines freyen Verkehrs, welche in den zwi- 
schen der Krone Preußen und anderen deutschen Staaten unlängst abgeschlossenen 
Vertragen bezweckt wird, auch in dem Verhältnisse unseres Großherzog= 
thumes zu den östlichen Provinzen der Königlich Preußischen Staa- 
ten herbeyzuführen, ist, nach vorgängigem Beyrathe Unserer getreuen Landstände, 
ein Zoll= und Handels-Vertrag zu Berlin am 11. Februar dieses Jahres 
zwischen den beyderseitigen Bevollmächtigten abgeschlossen und durch das Regie- 
rungs-Blatt Nr. 8 vom 6. d. M. bereits zur offentlichen Kunde gebracht worden. 
Dieser Staatsvertrag enthält unter andern auch folgende Uebereinkunft: 
„ Art. 8 
Zur Sicherung Ihrer landesherrlichen Gefälle wollen sich beyde kontrahi- 
rende Theile gegenseitig unterstützen. Daher wollen auch Ihre Königliche Hoheit,
	        
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