Seite des Nr. der
In ha l t. Regierungs-Bekannt-
, Blattes. machung.
Amts-Steuer-Einnahme zu Kaltennordheim mit der Erthei-
lung der bey Waaren-Transporten erforderlichen Eingangs-
oder Ausgangsbescheinigungen an den diesseitigen Uebergangs-
orten 220. IV.
Hebammen; sie sollen jeden Geburtsfall, bey welchem sie thaͤtig
gaes noch an demselben Tage bey dem Pfarramte des Ortes
. 22. III.
5edba er. Kutschfuhren bey denselben zur Kirche.
Siehe Kutschfuhren.
Hof-Advokatur — deren Ertheilung an einen Amts-Advokaten 7. J.
J.
Injurien-Sachen, wo die richterliche Thätigkelt durch Denun-
ziation von Seiten des Injuriaten bedingt ist. — In denselben
ist die Sühne angelegentlich zu versuchen. 2—4. II 4.
Siehe auch Sühne. B, 1.
K.
Kammergefélle — rüssändige — Vorschrift wegen Eintreibung
derselben 219. II.
Kartel- Konvention“ — allgemeine — dle Errichtung einer solchen
unter den souverainen Fürsten und freyen Städten Deutschlands,
, vermögeBnadestagsBeschlusseövomioFebruatissl. 15—200—
Kindtaufen — Kutschfuhren bey venlelben zur Kirche.
Siehe Kutschfuhren.
Konstitutionelles Deutschland — die Verbreitung und Ver-
sendung dieses so genannten Zeitblattes ist durch einen Bundes-
tags-Beschluß in allen deutschen Bundesstaaten untersagt 222. II.
Konsuln — deren Ernennung . . 53, 123. —
Kostenansaß für die Kostenrechnung i im 2%½% der freywilligen
Gerichtsbarkeit verbothen . . . 2—4. II, 3.
A,. 3.
Kostenrechnungen. Ein Ansaßtz für deren Neinschrift soll
nicht liquidirt werden . , . . . 2—4.ll,7.
Kriminal-Rechtspflege. Uebereinkunft zu deren Vesdrderung B, 7.
1) mit dem Fürstenthume Schwarzburg. * Sondershausen vomn