Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

81 
g. 109. 
Jede Unwahrheit vor dem Prorektor oder dem Universfitaͤts-Amte ist an sich 
strafbar und wird in Verbindung mit dem Ehrenworte mit geschaͤrfter Relegation 
im hoͤchsten Grade geahndet. 
S#. 110. 
Nur wenn auf Verweisung von der Universität erkannt worden, findet eine 
Supplikation bey den Durchlauchtigsten Erhaltern der Universität Statt und auch 
diese nur ohne Suspensiv-Kraft. 
S. 111. 
Ist gegen entwichene oder abwesende Studirende zu verfahren: so wird, 
wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist, die dortige Obrigkeit um die Hülfe Rech- 
tens ersucht. Ist diese unmöglich oder wird die Hülfe nicht geleistet: so folgt 
öffentliche Ladung und nunmehr, im Falle des Ungehorsams, ohne Weiteres 
Relegation. 
# 112. 
Die Vollstreckung aller Straferkenntnisse, auch derjenigen, durch welche die 
Verweisung von der Universität ausgesprochen wird, liegt den akademischen Be- 
hörden obz nur derjenige, welcher weder in Jena, noch auf einer anderen Uni- 
versität die Immatrikulation erlangt hatte und dem sie auch hier versagt worden 
ist, soll zur weiteren Verfügung der Großherzoglichen Polizey-Kommission über- 
wiesen werden. Dieser Behörde, sowie allen Polizey-Behörden der Umgegend, 
ist übrigens von jeder durch Erkenntniß ausgesprochenen Verweisung sofort Nach- 
richt zu geben, damit ihrerseits der Weggewiesene in einem Kreise von zwey 
Meilen um die Stadt Jena herum nicht geduldet werde. 
G. Das Schuldenwesen der Studirenden betreffend. 
g. 1183. 
Die Schulden der Studirenden sind von doppelter Art. Sie können ent- 
weder bey dem akademischen Amte klagbar gemacht werden, oder nicht. Dieser 
unterschied ist jedoch ohne Einfluß auf die Verbindlichkeit an sich oder vor einem 
anderen Gerichte. · « 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.