Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenach'sches

Regierungs-Blakl.

Nummer  1.  Den  4.  Februar  1835.

 

 

Bekanntmachungen.

I.  Auf  höchsten  Befehl  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  wird  das
nachstehende  Patent,  zur  Publikation  des  Bundesbeschlusses  vom  13.  November
dieses  Jahres  wegen  Berschickung  der  Akten  an  deutsche  Universitaten  oder
Schöppenstühle,  hiermit  öffentlich  bekannt  gemacht.

Weimar  am  6.  Januar  1835.
Großherzoglich  Süchsische  Landesregierung.
von  Müller.

Carl  Friedrich,

von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Sachsen  Weimar-Eisenach,
  Landgraf  in  Thüringen,  Markgraf  zu  Meißen,
gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu  Blankenhayn,
Neustadt  und  Tautenburg
ꝛc.  ꝛc.
In  der  neun  und  dreißigsten  vorjahrigen  Sitzung  der  deutschen  Bundesversammlung,

  am  13.  November  vorigen  Jahreö,  ist  folgender  Beschluß  gefaßt
worden:
„Da  sich  ergeben  hat,  daß  die  im  Artikel  12  der  Bundes-Akte  enthaltene
  Bestimmung  wegen  Verschickung  der  Akten  auf  eine  deutsche
Fakultät  oder  an  einen  Schbppenstuhl  zu  Abfassung  des  Endurtheils,
zum  Theil  auch  auf  Polizey=  und  Kriminal-Erkenntnisse  ausgedehnt
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