90
merda einquartirten Königlich Preußischen Truppen auf dem Marsche
nach Erfurt ihren Weg künftig über Stotternheim durch das
Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachische Gebieth nehmen, auf
welcher letzteren Straße jedoch Königlich Preußischer Seits weder
Vorspann noch Quartier gefordert werden wird;
die Vergütung des von Großherzoglichen Unterthanen für Königlich
Preußische Truppen gestellten Vorspanns wird auf den Etapen
a) von Eisenach nach Gotha zu 31 Meilen
b) = Eisenach = Vacha " 4
c) = Vacha * Hersfeld- 317
berechnet werden; ,
die in ganzen Truppentheilen oder doch unter Fuͤhrung von Offizieren
marschirenden Königlich Preußischen Truppen werden auf den Groß-
herzoglichen Etapen die Kosten ihrer Verpflegung sowohl, als auch
die Vorspann= und Bothen-Löhne sofort baar vergüten; die Zahlungen
für die im Großherzogthume Sachsen Weimar-Eisenach empfangenen
Leistungen werden in der Rcgel an die jenseitigen Etapen-Kommis-
sare, und nur in den Fallen, wo der kommandirende Offizier in ei-
ner andern Stadt oder einem Dorfe einquartirt seyn sollte, an die
dortigen Ortsvorgesebten, unter Ertheilung von Bescheinigungen der
jenseitigen Prästationen, geleistet.
Hierüber ist Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachischer Seits gegen-
wärtige Ministerial-Erklärung ausgesertiget und solche mit dem Großherzog=
lichen Insiegel versehen worden.
Weimar den 19. Dezember 1837.
6 Großherzoglich Sächssches Ministerium der
auswärtigen ###ngelegenheiten.
C. W. Freih. v. Fritsch.
2
8
Bekanutntmachung.
In der Ein und dreißigsten Sitzung der deutschen Bundesversamm-
lung vom 9. vorigen Monathes ist der nachstehende Bundesbeschluß wegen
Aufstellung gleichförmiger Grundsätze gegen den Nachdruck gefaßt worden:
„Die im deutschen Bunde vereinigten Regierungen kommen überein,
zu Gunsten der im Umfange des Bundesgebiethes erscheinenden literari-