Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Regierungs-Blatt
Großberotnmn
Sachsen  Weimar-Eisenach.

Weimar  1837.  Nummer  11.  30.  August.

 

 

 

Bekanutmachung.

Zu  Folge  höchsten  Befehles,  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,
wird  nachstehendes  Patent,  die  Einführung  des  Königlich  Preußischen  Münzfußes
  in  dem  Amte  Oldisleben  betreffend,  hiermit  zu  öffentlicher  Kenntniß
gebracht.

Weimar  den  27.  August  1887.

Großherzoglich  Sächsische  Landesregierung.
von  Müller.

Carl  Friedrich,

von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Sachsen  Weimar-Eisenach,
  Landgraf  in  Thüringen,  Markgraf  zu  Meißen,
gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu  Blankenhayn,
Neustadt  und  Tautenburg
2c.  2c.

Da  es  die  Verhältnisse  Unseres  Amtes  Oldisleben  nothwendig  machen,  daß
auch  in  demselben  —  gleich  wie  dies  bereits  durch  Unser  Patent  vom  24.  Februar
1885  im  Amte  Allsstedt  geschehen  ist  —  der  Königlich  Preußische  Münzfuß

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