Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

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möglichst schwarzer Tinte, auch ohne allzunahe an den Rand der Seiten zu 
schreiben, eintragen und sich nicht ohne Ermächtigung der ihm vorgesetzten 
Immediat = Kommission dazu eines Anderen, welcher kein Amtzgenosse ist, 
bedienen. 
Das Aufstreuen von Sand, welches die Bände aus den Fugen bringt, 
ist mittelst des Gebrauches von Löschpapier gänzlich zu vermeiden. 
g. 4. 
Das Eintragen muß von dem Pfarrer, sowie die Anzeige einer Ge- 
burt, eines Sterbefalles u. s. f. bei ihm erfolgt, alsbald im Angesichte 
und aus dem Munde des Anzeigenden in das Buch selbst oder, wenn die 
Amtshandlung nicht unverzüglich bewirkt wird, vorerst in ein Notizen-Buch 
(§. 19) oder Memorial geschehen und es darf die Anzeige nicht erst auf ein- 
zelne Blätter geschrieben werden. 
Den Inhalt, welcher einzuschreiben ist, ergeben die verschiedenen Rubri- 
ken jedes Buches, von welchen keine, sofern sie nicht nach der Natur 
der Sache ausfällt (vergl. z. B. Is. 25 und 26), leer gelassen oder in ir- 
gend einem Theile übergangen werden darf. 
Zur bequemern Uebersicht und deutlichern Ordnung sind die einzelnen 
Nachrichten von einander mittelst einer Querlinie, welche mit Bleifeder durch 
die ganze Breite des Buches gezogen wird, genau abzusondern. 
. 5S. 
Die Vornahmen (Taufnahmen) und Zunahmen (Geschlechts= oder 
Familien-Nahmen) sind in jedes Buch deutlich, richtig, unabgekürzt und mit 
vorzüglicher Genauigkeit einzuschreiben, auch die Zunahmen der Haupt- 
personen zum leichteren Auffinden zu unterstreichen. 
Diese Nahmen aber sollen nicht nach Gutdünken oder nach dem bloßen 
Klange, sondern gerade so, wie sie der Anzeigende selbst oder wie man sie in 
seinem Wohnorte zu schreiben pflegt, jedoch unter Verbesserung offenbarer 
Verstümmelungen oder anderer, sorgfältig zu ermittelnden Unrichtigkeiten, auf- 
geschrieben werden, und ist dabei, so oft der Nahme derselben Person 
oder derselben Familie in dem einen oder anderen Buche wieder vorkommt, 
eine durchaus gleiche Schreibart zu beobachten, so daß z. B. nicht ein- 
mahl Bäcker, Baier, Kaiser, Möller, Schäfer, Schmid, hingegen an an- 
deren Stellen Becker, Beyer, Keyser, Müller, Scheffer, Schmitt, oder sonst 
verschieden geschricben werde. 
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