Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

Zuhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
lattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
A. 
Akten-Paquete auf den Thurn und Taxischen fahrenden Posten 
in Großherzoglichen Dienstsachen. Diesf. Porto-Freithum. .. .. . 
erllstedt. Porto-Freithum auf Königlich Preußischen Posten zwi- 
schen Allstedt und Weimar oder Jna 
Modificirung der in dem Amte Allstedt bestehenden Zoll= und 
Branntweinsteuer-Gesetgebunng ... .... 
ernzeigegebühren sollen die Forstgerichte mit dem Schlusse jedes 
Vierteljahres den betroffenen Forst-Recepturen mittheilen, Behufs 
deren Bezahlung an die Forstbeamen:: 
#Lenzeigenbeweis in Kriminal-Sachen. Authentische Interpreta- 
tion deb §. 34 des Gesetzes vom 7. May 1819 ... 
erusgewiesene. Uebereinkunft mit dem Fürstenthume Schwarzburg- 
udolstadt vom ##. Oktober 1838, wegen gegenseitiger Ueber- 
nahme derselen ... 
####gleichungsabgaben. Geseßz vom 1. May über die Erhe- 
bung derselben .. ———————m 
  
  
Baiern. Uebereinkunft mit diesem Königreiche vom 27. April, 
wegen Gestattung der Nacheile der beiderseitigen Behörden 
und Sicherheitsmannschaften gegen Verbrechern .. .... ... 
Baugewerke. Deren Prüfungen bei der Ober-Baubehörde 
BZegleitungsbrief. Mit einem solchen muß jedes, das Gewicht, 
eine5 Pfundes übersteigende, durch die P#kanstalt zu befördernde 
Paquet versehen seoen# .« 
sksiH-Ykpzcß. AuthentischeJntcrprctattonzuHEjsenachjschm 
Prozeß-OrdnunngmJahrc1702undzur erlaͤuteuen Königlich 
Sächsischen Prozeß: Ordnung vom Jahre 1724 . . . .. 
Beutnitz wird dem Justiz-Amte Dornburg einverleitbtt 
Branntwein. Bestimmungen über die Steuervergütung bei der 
Ausfuhre des im Inlande erzeugten Branntweine 
Siehe auch Maischsteuer. 
Brauntwein-Fabrikation. Nach §. 8 des Gesetzes über die 
Besteucrung derselben vom 13. Dezember 1833 soll von einem 
angeschaften Destillir-Apparate selbst dann Anzeige gemacht wer- 
den, wenn damit Branntweinbrennerei nicht getrieben wird 
Vranntweinstener-Gesetzgebung in den Aemtern Alstede 
und Oldiöleben; deren Nodifticirung .... ..... 
  
  
111. 
121. 
113. 
112. 
153—159 
105—109 
  
121. 
L 
II. 
II. 
IV. 
11.
	        
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