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als den bezeichneten Landungsplaͤtzen ausnahmsweise zulaͤssig ist, wird durch die
Zollordnung bestimmt werden.
g. 30.
Der Weg von der Zolllinie bis zum Grenz-Zollamte muß ununterbrochen b) Hertsezung
fortgesetzt, auch müssen bei dem Zollamte Menge und Art der Waaren voll= t
ständig und genau angegeben (deklarirt) und die letzteren dem Zollamte zur ni dern
Einsicht (Revision) vorgezeigt werden. viston.
g. 31.
Eingehende, sey es nach einem inlaͤndischen Bestimmungsorte oder zum ) Bebomdun
ammittelbaren Durchgange deklarirte Waaren werden nach Verschiedenheit der dunoenden
Fälle entweder sogleich bei dem Grenz-Zollamte vollständig abgefertiget (iin ae
freien Verkehr gesetzt), oder von solchem unter Zoll-Kontrole (mittelst Be-
gleitschein) und geeigneten Falles unter Verschluß und gegen Sicherheitsleistung
für den Betrag des Zolles an eine andere Hebestelle zur Schlußabfertigung
verwiesen.
##32.
Bei ausgehenden, einem Ausgangszolle unterliegenden Waaren geschieht 5 **—
die Ermittelung der Menge und Art derselben, so wie die Erhebung des “’#s#s
Zolles nach der Wahl des Waarenführers entweder bei dem Grenz-Zollamte
am Ausgangspunkte oder bei einer Hebestelle im Innern mit Vorbehalt der
Revision bei dem Grenz · Zollamte.
Waaren, die nach §. 31 an eine andere Hebestelle zur weiteren Abfer- nere
tigung verwiesen oder zur unmittelbaren Durchfuhre bestimmt oder nach §. 82 Paarensüh=
zum Ausgange deklarirt sind, hat der Waarenführer unverändert ihrer Bee#
stimmung zuzuführen, dem Zollamte, von welchem die Schlußabfertigung zu e
bewirken ist, zu stellen, auch bis dahin den etwa angelegten amtlichen Ver-
schluß unverletzt zu erhalten.
Die näheren Vorschriften über die Verbindlichkeiten, welche in Hinsicht
auf Deklaration und Revision der Waaren, auf die Sicherheitsleistung für die
schuldigen Zollgefälle und auf den Waarenverschluß von Seite der Verkehr-
treibenden zu erfüllen sind, enthält die Zollordnung.
. 4.
Innerhalb des Grenzbezirkes unterliegt aller Waarenverkehr und Trans- *mies un
port einer genauen und speziellen Aufsicht und ist denjenigen Beschränkungen
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