Seite des
u — Regierungs= Bekannt-
* Blattes. machung.
Grundstücke — schriftsässige. Gebühren der Patrimonial-Gerichte
bei auftragsweiser Verdußerung und Verpfändung derselben ... . . 193. II.
Göter-Lotterien — auswärtige. Das Einsetzen in dieselben
und das Kolligiren für solche verbobboten 187. II.
L.
Seimathsbezirk. Verheirathung einer auslaͤndischen Frauens· Per-
son in einem Großherzoglichen Heimathsbezirke .. ... .. .. ..... 113. III.
In einen angrenzenden Ort6-Gemeinde-Heimathsbezirk sollen die frä-
her eximirt gewesenen Grundbesitzungen, unter Feststellung des
Beitrags= und Stimm= Verhltnisses, einverleibt werden 126. II.
Seimathsscheine der Koniglich Preußischen Unterthanen überhaupe,
inSbesondere auf den Fall deren zeitweiser Niederlassung oder Ver-
heirathung in einem Großherzoglichen Heimathsbezirke ......... 127. II.
Heimathsverhältnisfse. Das im 8g. 106 des Gesetzes über die-
sellen vom 11. April 1833 von einem Braukpaare erforderte
Zeugniß soll den Königlich Preußischen Unterthanen gegenüber fer.
ner nicht verlangt wereenn 164. III.
Holzabtriebe, größere, und Holzausrodungen dürfen in den
Gemeinde-, Kirchen= und Privat-Waldungen nur mit landespo-
lizeilicher Erlaubnit vorgenommen werden ’* ... .. ... 151. —
Holzschläge in den Gemeinde-, Kirchen- und Piioat- Waldungen
dürfen nur mit Genehmigung' der landesherrlichen Revier-Forster
vorgenommen werrrrennn.. 151. —
Z.
Jena. Porto-Freithum auf Koniglich Preußischen Posten zwischen
Jena oder Weimar und Allstedt und Oldisleben 7. IV.
#Velbotz wird dem Justiz-Amte Bürgel einverleiiit. 118. IV.
Fuden. Verordnung über die Führung der Geburts-, Trauungs-
und Sterbe-Register derselben 4330—14—
K.
Katechetisches Geminar zu Jena. Die Theologie Studiren=
den sollen an demselben Theil nehhen *pxY 6. UI.