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fragliche Gesetzeswohlthat zustehe: so ist der Ortsvorstand hierüber zu belehren,
mit der Anweisung, sofort die Betheiligten davon zu unterrichten, damit von
ihnen zeitig genug vor oder wenigstens in dem nächsten Musterungs-
Termine jeder Anspruch angebracht und mit den erforderlichen Zeugnissen
belegt werde.
8.
Bei dem zunehmenden Andrange auf die Vorausmusterung Dienstpflichtiger,
welche wegen Dienstuntauglichkeit um ihre Freisprechung zum Behufe der Er-
leichterung des Wanderns und sonstiger Reisen vor dem Eintritte in das mi-
litaͤrpflichtige Alter nachsuchen, wird verordnet:
a) zum Kriegsdienste ganz Untaugliche (§. 9 des Gesetzes) können, nach
zurückgelegtem siebenzehnten Lebensjahre im Musterungs -Termine ihres
Bezirkes zur Vorausmusterung sich anmelden, und haben dann auf
ihr Gesuch den geeigneten Beschluß des Bezirks-Landraths zu gewärtigen;
b) Dienstpflichtige, bei welchen zweifelhaft erscheint, ob und inwiefern
die angeblichen Uebel zum Militä-Dienste ganz oder nur vorerst un-
tauglich machen, sind in der Regel auf die Entscheidung darüber in
dem Musterungs= oder Verloosungs-Termine ihrer Altersklasse zu
verweisen; können sie aber, nach Zurücklegung des neunzehnten Le-
bensjahres, ganz besonders erhebliche Gründe für ihre Vorausmuste-
rung anführen: so haben sie, unter Anschluß behufiger Zeugnisse, nach
dem Inhalt der Vorschriften (J. 9 des Gesetzes) und eines Physikats-
Fundscheins, ein diesfallsiges Gesuch bei der unterzeichneten Behörde
einzureichen, worauf nach Erwägung der Umstände auf ihre Kosten
besonderer Auftrag zu ihrer Vorausmusterung ertheilt werden wird.
4.
Zu Abstellung des Mißbrauchs, welcher mit dem Ausfertigen ganz unbe-
hufiger atztlicher und wundarztlicher Zeugnisse für Dienstpflichtige, um solche
in den Musterungs= und Verlosungs-Terminen einzureichen, getrieben wird,
werden die Ortsobrigkeiten andurch aufgefordert, durch die Ortsvorstände
darauf hinzuwirken, daß die Dienstpflichtigen sich deßhalb unnöthige Ausgaben
so lange ersparen, bis ihnen die Beibringung solcher Zeugnisse aufgegeben werden
wird, indem wir zugleich nochmals darauf hinweisen, daß von den Physikern die